Ausbildung als Zahntechniker (m/w/d)
Der Zahn der Zeit nagt am menschlichen Gebiss. Doch auf gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln muss niemand verzichten. Denn du als Zahntechniker (m/w/d) fertigst einen individuellen Ersatz für fehlende oder kranke Zähne der Patienten.Du arbeitest eng mit den Zahnärzten zusammen. Sie geben die prothetischen Arbeiten an dich weiter. Damit du die nötigen Arbeitsgrundlagen hast, bekommst du Abdrücke von Zähnen oder Kiefer des Patienten und fachsprachliche Beschreibungen des jeweiligen Auftrags. Dabei kann es sich um kleinere Arbeiten wie Kronen oder Zahnbrücken, oder auch um ein komplettes künstliches Gebiss handeln.
Naturwissenschaftliche Kenntnisse und Gestaltungstalent
Die Anfertigung von Zahnersatz bedarf zahlreicher Arbeitsgänge und fordert von dir sowohl naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch gestalterische Fähigkeiten. Außerdem eignest du dir in der Ausbildung Wissen über die Verarbeitung von Gold, Keramik, Kunststoffen, Dentallegierungen und weiteren Materialien an. Als Zahntechniker brauchst du darüber hinaus den Willen zur Präzision, viel Geduld und Ausdauer, manuelle Geschicklichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und technisches Interesse. In diesem Beruf ist ein breites technisches und medizin-technisches Wissen gefragt sowie die Bereitschaft, sich immer wieder mit neuen Technologien und Arbeitsmethoden auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 769,00 € |
2. Lehrjahr: | 846,00 € |
3. Lehrjahr: | 956,00 € |
4. Lehrjahr: | 989,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.