AusbildungEinstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung
Bei einer EQ erhalten Ausbildungswillige ohne Ausbildungsplatz bei einem Praktikum spannende Einblicke in den Beruf. Auch für Handwerksbetriebe bietet die Maßnahme viele Vorteile.
Antworten auf häufige Fragen zur EQ
Nicht immer klappt der Sprung von der Schule in einen Ausbildungsberuf auf Anhieb.
In einem solchen Fall ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ), die mit einem Handwerkskammer-Zertifikat abschließt, eine echte Alternative: Im Rahmen eines „Langzeitpraktikums“ erhalten Ausbildungswillige spannende Einblicke in den Ausbildungsberuf, in den Handwerksbetrieb und in das Berufsleben.
Auch für Handwerksbetriebe bietet eine EQ viele Vorteile:
- Sie geben chancenschwachen Menschen eine Perspektive und binden diese frühzeitig an Ihren Betrieb.
- Sie können frühzeitig mögliche Auszubildende kennen lernen und freie Lehrstellen besetzen.
- Sie werden bei der monatlichen Vergütung für den EQ-Teilnehmenden finanziell gefördert.
Eine Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis sollte vom Unternehmen grundsätzlich angestrebt werden.
Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen zur EQ.
- Ausbildungsplatzsuchende unter 25 Jahren
- Ausbildungsplatzsuchende, die (i.d.R. nach dem 30. September, siehe unten) noch nicht in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis vermittelt sind
- Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
- Ausbildungsabbrechende, um Defizite abzubauen (dies ist auch im vorherigen Ausbildungsbetrieb möglich)
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
- Menschen mit Behinderung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des §66 BBiG oder des §42r HwO
Bewerbende mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.
Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in der Regel in Vollzeit. Die Einstiegsqualifizierung kann ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit absolviert werden.
Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können bereits während der Einstiegsqualifizierung durch die Assistierte Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.
Die Inhalte einer Einstiegsqualifizierung sind Bestandteile eines anerkannten Ausbildungsberufs und leiten sich aus den jeweiligen Ausbildungsberufsbildern ab.
Eine Empfehlung für die sachliche Gliederung der Qualifizierung geben wir als Handwerkskammer vor. Die Gliederung kann aber auch individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten werden.
Eine Übersicht der Qualifzierungsbausteine für die handwerklichen Ausbildungsberufe finden Sie hier:
ZWH: Qualifizierungsbausteine für die Berufsvorbereitung und die Einstiegsqualifizierung
Bei einer Teilnahme an Berufssprachkursen ist eine Reduzierung des betrieblichen Anteils um 50% möglich.
Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmenden vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen dabei beachtet werden.
Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 276 EUR monatlich (Stand: 06/2024).
Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt der Betrag konstant.
Anträge können auch online gestellt werden: www.arbeitsagentur.de
Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Praktikantinnen und Praktikanten meldet sich selbst zur Krankenversicherung an. Der Betrieb fordert die Lohnsteueridentifikationsnummer des EQ-Teilnehmenden an und meldet ihn zur Sozialversicherung und bei der Berufsgenossenschaft an.
Minderjährige müssen sich außerdem vor Beginn der Einstiegsqualifizierung einer ärztlichen Erstuntersuchung gemäß §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterziehen.
Wo kann ich mich noch zur EQ informieren?
Weitere Informationen zur EQ finden Sie in diesen Merkblättern:
Merkblatt der Agentur für Arbeit
Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Auch unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater helfen gern weiter.