
BetriebsführungInnovation und Digitalisierung: Die wichtigsten Förderprogramme
Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Innovation und Digitalisierung.
Die wichtigsten Programme im Überblick
Land Baden-Württemberg
Förderstufe 1: Basis: IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud, …), Weiterbildung
Förderstufe 2: LevelUp: Transformation für Automatisierung, Digitalisierung von Betriebsabläufen sowie IT-Sicherheit, Schulungssysteme
Förderstufe 3: HighEnd: Einsatz von Big Data, KI, etc. – KI-Experten prüfen kostenfrei die Voraussetzungen für die KI-Förderung.Hier können Sie einen Experten finden.
Investitionen und Betriebsmittelbedarf
Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitenden
Darlehen: Sollzinsverbilligung, Tilgungszuschuss, Kredithöhe: 25.000€ bis 5 Mio. € (Abhängig von der Förderstufe gibt es verbesserte Konditionen)
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank
Bankenhotline Wirtschaftsförderung der L-Bank,0711 122-2345wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (z.B. ERP, KFW) ist gegeben. Weitere Informationen dazu erteilt die L-Bank auf derenWebsite.
Land Baden-Württemberg
Förderstufe 1: Basis: Produkte, Prozesse verbessern
Förderstufe 2: LevelUp: Produkte, Prozesse entwickeln
Förderstufe 3: HighEnd: großes LevelUp-Projekt oder Entwicklung von KI-Anwendungen
Investitionen, Betriebsmittelbedarf, Projektbezogener Entwicklungsaufwand
Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitenden
Darlehen: Sollzinsverbilligung, Tilgungszuschuss, Kredithöhe: 25.000€ bis 5 Mio. € (Abhängig von der Förderstufe gibt es verbesserte Konditionen)
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank
Bankenhotline Wirtschaftsförderung der L-Bank,0711 122-2345wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Weitere Informationen dazu erteilt die L-Bank auf derenWebsite.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren. Hier geht es zu denPraxisbeispielen
Organisationsentwicklung, Softwareentwicklung – oder -einführung
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitenden und 20 Mio. EUR Umsatz
Beratungsleistungen mit einem Zuschuss von 50 Prozent und bis zu 18.750 Euro
Das Beratungsunternehmen stellt für den zu beratenden Betrieb den Förderantrag.
Land Baden-Württemberg
Digitalisierung, Innovation
Wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit Schwerpunkte Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen.
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitenden und 20 Mio. EUR Umsatz
maximal 7.500/20.000 EUR Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent, ahängig von der Gutscheinlinie
Der Betrieb reicht den Antrag direkt bei der L-Bank ein.
Land Baden-Württemberg
Unterstützung von Handwerksbetrieben bei Zukunftsthemen wie Geschäftsmodellentwicklung, Digitalisierung von Prozessen, Digitale Vermarktung, Transformation analog zu digital
Handwerksunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 249 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme von 43 Mio. EUR
Beratungsleistungen mit einem Zuschuss, verbleibender Eigenanteil von 350 EUR pro Beratungstag
Antragstellung über Online-Antragsformular der BWHM GmbH
Bundesministerium der Finanzen
Forschung, Entwicklung um Innovationen zu generieren (FZulG)
Grundlagenforschung, Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung. Für die Begriffsbestimmung bzw. Abgrenzung der begünstigten FuE-Vorhaben siehe hier: Seite 24, Rz. 83 ff.).
Alle Unternehmen die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Forschungszulage:
- eigenbetriebliche Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten, evtl. Abschreibungen von Wirtschaftsgütern
- Kosten der Auftragsforschung (davon bis zu 70 % förderfähig)
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern: Bis zu 70 € pro Std. bei max. 40 Std. pro Woche Sachkosten
- kann rückwirkend geltend gemacht werden, solange die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Antragstellung und weitere Informationen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
Das Förderprogramm Digitalisierungsprämie PLUS (Darlehens- und Zuschussvariante) ist ausgelaufen. Seit dem 30.06.2025 sind keine Neuanträge mehr möglich.
Bereits bewilligte Digitalisierungsprojekte können umgesetzt und abgerechnet werden. Die Förderung des Landes wurde ab dem 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm„Digitalisierungsfinanzierung“ integriert. Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin wichtige Informationen, Dokumente und Formulare:
Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist ausgelaufen. Seit dem 30.06.2025 sind keine Neuanträge mehr möglich.
Bereits bewilligte Vorhaben können umgesetzt und abgerechnet werden. Das Förderprogramm wurde ab dem 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm„Digitalisierungsfinanzierung“ integriert. Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin wichtige Informationen, Dokumente und Formulare.
Das Förderprogramm go-digital istausgelaufen. Seit dem 31.12.2024 sind keine Neuanträge mehr möglich. Digitalisierungsprojekte, die im Jahr 2024 noch bewilligt wurden, können auch im Jahr 2025 umgesetzt und abgerechnet werden.
Das Programm Innovationsfinanzierung 4.0 ist ausgelaufen. Seit dem 30.06.2025 sind keine Neuanträge mehr möglich.
Bereits bewilligte Vorhaben können umgesetzt und abgerechnet werden. Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin wichtige Informationen, Dokumente und Formulare:Innovationsfinanzierung 4.0: Digitalisierung und Transformation
Neue Vorhaben können ab 01.07.2025 in den ProgrammenInnovationsfinanzierung undDigitalisierungsfinanzierung durchgeführt werden.
Legende
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