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UmweltSchadstoffbelastung: Umweltzonen, Fahrverbote und Fuhrpark

Die Schadstoffbelastung in Städten und Gemeinden hat zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Einführung von Umweltzonen geführt. In Stuttgart gibt es seit 2019 Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge. Wir setzen uns auf politischer Ebene massiv für Ausnahmeregelungen für Handwerkerinnen und Handwerker ein und beraten Sie gern zur Modernisierung Ihres Fuhrparks.



 Umweltzonen in der Region Stuttgart

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien Luftreinhaltepläne erarbeitet und Umweltzonen ausgewiesen.

In diese Gebiete dürfen nur Fahrzeuge (PKW und LKW) fahren und parken, die mit einer grünen Umweltplakette gekennzeichnet sind und damit belegen, dass sie bestimmte Abgasstandards einhalten.

Die Umweltplaketten gelten in jeder Umweltzone in Deutschland. Ziel der Umweltzonen ist die Reduzierung der durch den Straßenverkehr verursachten Schadstoffemissionen.





 Luftreinhalteplanung in der Landeshauptstadt Stuttgart

Da trotz der seit März 2008 bestehenden Umweltzone die Messwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) die zulässigen Grenzwerte an einigen Messstellen in Stuttgart überschritten, waren aufgrund von Gerichtsurteilen weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Daher gibt es seit dem 1. Januar 2019 Fahrverbote für bestimmte Diesel‐Fahrzeuge in der Umweltzone Stuttgart.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landeshauptstadt:

Diesel‐Verkehrsverbot



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 Fuhrpark: Gehen Sie die Modernisierung schrittweise an

Auch wenn im Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart Ausnahmen vom Fahrverbot vorgesehen sind, sollten sich Handwerksbetriebe hierauf nicht für alle Zeiten verlassen.

Wir werden das Ausnahmekonzept für die Wirtschaft gründlich in der Praxis verfolgen und die Interessen unserer Mitglieder vertreten. Nach einer Übergangszeit ist jedoch zu erwarten, dass für eine Befreiung von Fahrverboten ein Ausnahmeantrag gestellt werden muss, da jede betriebliche Situation individuell zu betrachten ist.

Erfahrungsgemäß werden diese Genehmigungen an strenge Voraussetzungen geknüpft sein – daher sollten Unternehmen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um einem Fahrverbot zu entgehen.

Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen den Einsatz Ihrer Fahrzeuge an und beraten Sie hinsichtlich Erneuerung oder Nachrüstung Ihres Fuhrparks. Sie erhalten Hilfestellung für eine zukunftssichere Mobilität, können bei kurzfristigen Förderprogrammen schnell reagieren und finden heraus, ob Alternativen zur derzeitigen Durchführung Ihrer Transporte möglich sind:

Fuhrparkberatung: Unser Beratungsangebot



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 Freie Fahrt mit Elektromobilität

Die Gefahr von Fahrverboten oder unsicheren Ausnahmeanträgen ist vom Tisch, wenn Handwerksbetriebe in ihrem Fuhrpark auf Elektromobilität setzen. In den letzten Jahren ist die technische Entwicklung vorangekommen, so dass diese Möglichkeit stärker in Betracht gezogen werden kann.

Bund und Land bieten eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Elektromobilität an:

Fördermöglichkeiten für die Elektromobilität

Auch E-Lastenräder können eine emmisionsarme Alternative sein:

E-Lastenräder: Nachhaltig unterwegs im Handwerk



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Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

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70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-255

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