Seit Januar 2019 gelten in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen 1-4/I-IV. Für das Handwerk gibt es Ausnahmen.Fahrverbote: Was Handwerker tun und wissen müssen
Was hat sich zum 1. Januar geändert?
Im Juli 2017 gab das Stuttgarter Verwaltungsgericht derKlage der Deutschen Umwelthilfe Recht: Nachrüstungen älterer Motoren, wie sie die Landesregierung in ihrem Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart anstrebt, reichen nach Einschätzung der Richter nicht aus, um die Schadstoffbelastung in der baden-württembergischen Landeshauptstadt zu reduzieren. Dieses Urteil wurde vomBundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher am 3. Dezember 2018 einen neuenLuftreinhalteplan veröffentlicht.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für Dieselmotoren der Schadstoffklassen 1-4/I-IV im Stuttgarter Stadtgebiet.
Weitere Informationen finden Sie beimAmt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart.
Was Handwerker jetzt wissen müssen
Der Luftreinhalteplan enthält für das Handwerk folgende Festlegungen:
- Handwerker dürfen dank einer Allgemeinverfügung weiterhin fahren. Sie brauchen im Gegensatz zu anderen Fahrern keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
- Voraussetzung dafür ist der Transport von Material oder Werkzeugen, die unbedingt vor Ort sein müssen.
- Die Fahrzeuge müssen außerdem eine grüne Plakette besitzen.
- Die Kontrollen werden im fließenden Verkehr durch die Polizei durchgeführt (im Januar sollen nach einemBericht der Stuttgarter Zeitung allerdings noch keine Bußgelder verhängt werden). Im ruhenden Verkehr kontrolliert das Ordnungsamt.
- Beim Parken gilt: Fahrzeuge, die dem Handwerk angehören und rein optisch als solche zu identifizieren sind, haben keine Bußgelder zu erwarten. Sofern sich keine Firmenwerbung auf den Fahrzeugen befindet, empfehlen wir, eine Kopie der Handwerkskarte hinter die Windschutzscheibe zu legen.
- Fahrverbote für Euro-5/V-Diesel regelt eine noch vorzulegende Ergänzung des Luftreinhalteplans.
- Das Leipziger Urteil erlaubt es auch in anderen Kommunen mit hohen Schadstoffwerten Fahrverbote zu verhängen. Bisher haben wir jedoch keine Kenntnis dahingehender Pläne für die Region Stuttgart.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Pressenachricht 001/2019 vom 14. Januar.
Video: Fünf Fragen an Gesine Kapelle
Gesine Kapelle aus unserer Stabsstelle Politik beantwortet im Video-Interview die wichtigsten Fragen zu den Fahrverboten in Stuttgart:
Was wir aktuell für Handwerker tun
Der Luftreinhalteplan spiegelt genau die Forderungen wider, für die wir uns jahrelang gegenüber der Politik stark gemacht haben: Für das Handwerk gelten Ausnahmen, die unbürokratisch gestaltet sind.
Ende März 2019 wurde die Ergänzung zum Luftreinhalteplan für Stuttgart veröffentlicht. Die Ergänzung enthält die Möglichkeit eines streckenbezogenen Fahrverbots am Neckartor. Wir haben dazu Stellung genommen und gefordert, dass für Handwerker dieselben Ausnahmen gelten wie für Euro 4/IV-Diesel. Des Weiteren treten wir für rasche, rechtssichere und kostenneutrale Nachrüstungen ein:
Pressenachricht 054/2018: Handwerkskammer setzt auf unbefristete Laufzeit für Euro 5/V
Außerdem bieten wir Mitgliedsbetrieben kostenfreie Beratung zum Thema Fuhrparkmanagement. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den Einsatz Ihrer Fahrzeuge und helfen Ihnen dabei, in der Region Stuttgart auch langfristig mobil zu bleiben:
Außerdem haben wir fünf nützliche Tipps für Dieselfahrer zusammengestellt:
Was der ZDH und der BWHT tun
Dass Fahrverbote nicht alternativlos seien, bemängelte auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einerausführlichen Presseerklärung zum Leipziger Urteil. Außerdem veröffentlichte der ZDH im Dezember 2017 einPositionspapier zum Thema „Handwerk als Partner der Luftreinhaltepolitik“.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat im Dezember 2018 einenGrundsatzbeschluss zur Flottenerneuerung für Luftreinhaltepläne in Baden-Württemberg am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart gefasst.