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In Stuttgart sind die Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Wir zeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Dieselfahrer jetzt haben.Fahrverbote: Fünf Tipps für Diesel-Fahrer

Wie Dieselfahrer jetzt rechtlich reagieren können

Handwerker mit Dieselfahrzeugen sorgen sich angesichts derFahrverbote in Stuttgart ab dem 1. Januar 2019 um den Wertverlust ihrer Autos. Tobias Kuske von der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) gibt im Gespräch mit Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Antworten zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, die Dieselfahrer jetzt haben.



1. Kann jeder Dieselfahrer rechtliche Schritte einleiten?

Hoffnung auf Erfolg darf sich nur eine bestimmte Gruppe von Dieselfahrern machen, wenn sie die Hersteller ihrer Dieselautos verklagen wollen - nämlich diejenigen, die ein Dieselfahrzeug besitzen, bei dem ein erhöhter Schadstoffausstoß erwiesen ist.

Juristische Schritte sind generell gegen jeden Hersteller möglich, nicht nur gegen VW. "Wenn das Auto nicht die Menge an Schadstoffen produziert, wie es beim Kauf angegeben wurde, kommt das Gewährleistungsrecht zum Tragen", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dabei seien bestimmte Verjährungsfristen zu beachten, so Buttler. "Entscheidend ist das Datum, an dem der Halter von dem Mangel erfährt." Beim Beispiel Volkswagen heißt das: VW hat nach vielem Leugnen am 20. September 2015 die Manipulation bei Dieselfahrzeugen eingeräumt. Mit Ablauf des Jahres 2015 begann damit eine zweijährige Verjährungsfrist, die am 31. Dezember 2017 endete.

Allerdings gilt diese Frist nur für diejenigen, die ein mangelhaftes Dieselauto bei einem Händler gekauft haben. "Wer ein mangelhaftes Dieselfahrzeug direkt beim Hersteller gekauft hat, kann von einer arglistigen Täuschung ausgehen. Dann gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die im Fall von VW am 31. Dezember 2018 endet", sagt Buttler. Das sei der Unterschied zwischen dem Kauf beim Händler oder beim Hersteller: Der Händler kann behaupten, er habe vom Mangel nichts gewusst.



2. Welche Möglichkeiten gibt es bei mangelhaften Fahrzeugen?

Theoretisch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten: Rücktritt vom Kauf, Schadenersatz oder Beseitigung des Mangels. Derzeit ist noch strittig, ob der erhöhte Schadstoffausstoß durch eine neue Software oder nur durch neue Hardware behoben werden kann.

"Das kommt auf den Richter an", sagt Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "In diversen Urteilen wurde bereits entschieden, dass eine Nachbesserung nicht ausreichen würde, um den erlittenen Schaden auszugleichen." So wurde Mitte März bekannt, dass das Landgericht Hamburg ein VW-Autohaus dazu verurteilte, ein Diesel-Tiguan gegen das Nachfolgemodell mit Euro-6d-TEMP einzutauschen – obwohl das mangelhafte Auto ein Software-Update bekommen hatte. Der Richter befand, dass das Recht auf einen Neuwagen bestehe, auch weil die Nachrüstung zu einem schnelleren Verschleiß führe. Andere Gerichte entschieden wiederum auf eine komplette Rückabwicklung des Autokaufs. Laut Buttler könne jeder Besitzer eines mangelhaften Dieselfahrzeugs versuchen, die Erstattung eines Wertverlusts einzuklagen. "Dazu gibt es Erhebungen, wonach aufgrund des Dieselskandals der Wert von Dieselautos um 20 Prozent gesunken ist."

Schadenersatz zu erhalten, könnte insbesondere für Privatleute schwierig werden: Der Kläger ist beweispflichtig, dass er durch den Kauf des mangelhaften Dieselautos einen Schaden in bestimmter Höhe erlitten hat. Ein Schaden durch ein Dieselfahrverbot lässt sich derzeit aber noch nicht abschätzen, da de facto noch kein Verbot besteht.



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3. Kann ein kreditfinanzierter Kauf widerrufen werden?

"Viele Kreditverträge sind fehlerhaft", sagt Verbraucherschützer Buttler. Nicht korrekte Laufzeiten oder Formfehler wie fehlende Unterschriften bieten Möglichkeiten zum Widerruf. Auch sollen Banken es oft versäumt haben, ihre Kunden korrekt über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Die Folge: Ein Widerrufsrecht während der gesamten Kreditdauer.

Da es sich bei dem PKW-Kaufvertrag und dem Darlehensvertrag um sogenannte verbundene Verträge handelt, werden sowohl der Kredit als auch der Autokauf rückabgewickelt: Das Auto wird zurückgegeben, die Raten werden zurückgezahlt. Gerade für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, kann sich der Widerruf lohnen: Ab diesem Stichtag muss keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden.



4. An welchen Anwalt sollte ich mich wenden?

Fachanwälte für Gewährleistungsrecht sind eine gute Adresse für Inhaber mit einem mangelhaften Dieselauto. Im Zuge des Dieselskandals haben sich zudem Kanzleien auf das Thema Dieselklagen spezialisiert. Im Internet lassen sich diese schnell finden.

Die eine oder andere dieser spezialisierten Kanzleien bietet auch Informationen, bei welchen Gerichten Dieselfahrer am ehesten ein Urteil in ihrem Sinne erwarten können. Daneben gibt es Kanzleien, die wie in den USA Sammelklagen für mehrere Dieselfahrer gleichzeitig einreichen wollen. Buttler sieht das eher skeptisch: "Derlei Kanzleien verlangen eine recht hohe Provision, beschäftigen sich selten intensiv mit dem einzelnen Fall und viele deutsche Gerichte sehen so etwas wie eine Sammelklage nicht gern. Das verträgt sich nicht so mit deutschem Recht."



5. Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es ab November die Möglichkeit zu Musterfeststellungsklagen (MFK) geben. Dadurch müsste nicht mehr jeder Dieselfahrer individuell Klage einreichen.

Anders als bei Sammelklagen in den USA sollen deutsche Gerichte bei einer MFK nur feststellen, ob sich ein Unternehmen falsch verhalten hat oder nicht – und nicht wie in den USA zu Zahlungen verurteilt werden, die oft weit über den tatsächlichen Schaden hinausgehen. In Deutschland soll es möglich sein, dass Unternehmen während eines MFK-Verfahrens einen Vergleich mit Ausgleichszahlungen anbieten. Oder wenn es zu einem Feststellungsurteil kommt, könnte danach jeder einzelne Geschädigte seine Ansprüche anmelden, indem er die jeweilige Schlichtungsstelle anruft oder auf die Entschädigungsleistung klagt. Insgesamt sollen es MFK einfacher machen, dass sich Verbraucher juristisch gegen große Unternehmen wehren können.

Einige Rechtsexperten kritisieren die MFK-Pläne stark, unter anderem weil sie das deutsche Rechtssystem mit Mehrarbeit überlasten würden. Geschädigte Dieselfahrer sollten aufgrund des schwebenden Gesetzgebungsprozesses besser nicht auf diese Möglichkeit einer Entschädigung warten.

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