Meister-Friseur-Existenzgruendung-Voraussetzungen
amh-online.de/Sascha Schneider

Der Weg zum MeisterMeisterbrief: Oft Voraussetzung für die Existenzgründung

Zu Beginn jeder Selbstständigkeit im Handwerk stellt sich eine entscheidende Frage: Brauche ich einen Meisterbrief oder geht es auch ohne? Zwingend erforderlich ist er in vielen Gewerken nicht – aber nach den Gesetzen des Marktes ist es von großem Vorteil, ihn zu haben.



 Der Meisterbrief als Gütesiegel

Der Meisterabschluss war im Handwerk schon immer etwas Besonderes. Denn der Meisterbrief steht für Werte, die ohne diesen Abschluss schwer unter Beweis zu stellen wären: Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz.

Der Imagegewinn ist also enorm. Und daher lohnt sich der Meisterbrief für jeden Handwerker, der sich mit dem Gedanken trägt, irgendwann sein eigener Chef zu werden.

Zwar ist der Qualifikationsnachweis nur noch in den 41 Berufen des sogenannten Vollhandwerks zwingende Voraussetzung, um ein Unternehmen gründen zu dürfen. In den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben geht es auch ohne ihn. Für Handwerkskunden hat der Begriff „Meisterbetrieb“ aber eine Strahlkraft wie der Doktortitel für Mediziner: Wer zum Arzt geht, möchte zum Doktor, wer einen Handwerker braucht, fragt nach Meisterinnen und Meistern.

Ja zum Meister

Und es gibt weitere Gründe für den Erwerb des Meisterbriefs:

  • Wer Meister ist, darf Azubis ausbilden. Mit seinem Meisterbrief erwirbt sich ein Handwerker also das Recht, sein Wissen offiziell weiterzugeben. Meister können sich für ihr Unternehmen genau die Fachkräfte aufbauen, die sie benötigen: Experten aus dem eigenen Betrieb für den eigenen Betrieb.
  • Meister verfügen mit ihrem Abschluss über eine Qualifikation, die ihnen auch in einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer Vorteile bringt: Sie verdienen ganz einfach besser. Außerdem stehen Meistern auch viele weiterführende Studiengänge unterschiedlichster Bildungsträger offen.

Es spricht also vieles für den Meisterbrief: Mehr Know-how, ein höheres Ansehen bei der Kundschaft, die Option, selbst auszubilden, eine höhere Qualifikation. Und zuletzt: Wenn ein Handwerker nicht beabsichtigt, ein eigenes Unternehmen zu führen, verbessert er mit dem Meisterbrief dennoch seinen Wert auf dem Bewerbermarkt.

Handwerksmeister sind auch in der Industrie geschätzte und begehrte Fachkräfte. Und im Handwerk sowieso.



Allgemeine-Infos-Meister-Ausbildung
creative studio - Fotolia.com



 Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke

Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen den Berufen der zulassungspflichtigen und denen der zulassungsfreien Handwerke.

Wer sich in einem Handwerk selbstständig machen möchte, das zulassungspflichtig ist, benötigt dafür entweder selbst einen Meisterbrief, einen entsprechend gleichwertigen Qualifikationsnachweis oder aber einen bei ihm angestellten Betriebsleiter, der über einen solchen verfügt.

 Ob ein Handwerk zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist, erfahren Sie hier.



Meisterfeier-2020-22
KD Busch



 Voraussetzungen für den Meisterbrief

Die Voraussetzungen für den Erwerb des Meistertitels sind von Gewerk zu Gewerk verschieden.

Wir bieten für jedes Handwerk, für das bei uns ein Meisterprüfungsausschuss besteht, ein Informationsblatt. Es beschreibt, welche Wege zum Meisterabschluss führen und welche Regeln jeweils gelten.

 

Die Infoblätter zu den Meisterprüfungen in diesen Berufen können Sie hier herunterladen:

zum Download

Momentan gibt es bei unserer Handwerkskammer für folgende Gewerke Prüfungsausschüsse:

A-J

  • Bäcker
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Buchbinder
  • Elektromaschinenbauer
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Galvaniseure
  • Informationstechniker
  • Installateur und Heizungsbauer

I-N

  • Klavier- und Cembalobauer
  • Klempner
  • Konditoren
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maßschneider
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Müller

O-Z

  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Orthopädietechiker
  • Raumausstatter
  • Sattler und Feintäschner
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Stuckateure
  • Tischler/Schreiner
  • Zahntechniker
  • Zimmerer