Der Weg zum MeisterMeisterprüfung: Infoblätter für alle Gewerke
Der Weg zum Meisterbrief ist im gesamten Handwerk ähnlich, im Detail aber durchaus verschieden. Deshalb haben wir Infoblätter zusammengestellt, die die geltenden Rahmenbedingungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Prüfungsanforderungen für jedes Gewerk gesondert beschreiben.
Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung
Die Handwerksordnung definiert in Paragraph 49 die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung. Demnach darf an einer Meisterprüfung teilnehmen, wer über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Handwerksberuf verfügt (also die Gesellenprüfung bestanden hat) oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss vorweisen kann:
Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
Die Meisterprüfung selbst umfasst vier Teilprüfungen:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
- Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die fachbezogenen Prüfungsteile können von Gewerk zu Gewerk unterschiedlich ausfallen. Solche Unterschiede rühren meist von den Besonderheiten des jeweiligen Handwerksberufs her:
- In einigen Gewerken muss für die fachpraktische Prüfung nach wie vor das traditionelle Meisterstück angefertigt werden.
- In Gewerken, in denen das aus naheliegenden Gründen nicht geht, ersetzt ein Meisterprüfungsprojekt das Meisterstück – etwa bei den Konditoren.
- Und in einigen Gewerken stellen die Teilnehmer der fachpraktischen Prüfung ihr Können vor Mitgliedern des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsparcours unter Beweis.
Die Teile III und IV sind allgemeine Prüfungsteile, die über alle Gewerke hinweg gemeinsam geprüft werden.
Download: Gewerksbezogene Infoblätter zur Meisterprüfung
Die folgenden gewerksbezogenen Infoblätter in alphabetischer Reihenfolge beschreiben die derzeit geltenden Prüfungsgegebenheiten zur Meisterprüfung für den jeweiligen Handwerksberuf. Wir können nur für diejenigen Berufe Informationen bereitstellen, für die es bei uns einen Prüfungsausschuss gibt: