Umwelt-Gewässerschutz
Pixabay

GewässerschutzWasserbelastung: Gewässerschutz geht alle an

Der Schutz der Gewässer vor gefährdenden Stoffen ist ein wichtiges Ziel der Vorschriften im Umweltrecht. Aufgrund der eigenen Anlagen und der häufig vorkommenden Lagerung solcher Stoffe tragen auch Handwerksbetriebe Verantwortung für den Gewässerschutz. In produzierenden Unternehmen besteht die Gefahr der Abwasserbelastung.



 Belastungen vermeiden

Der Schutz des Wassers geht im Handwerk jeden an, denn viele Prozesse der Produktion verbrauchen Wasser oder belasten das Abwasser.

So ist Wasser beispielsweise ein gängiges Kühlmittel, Betriebe der Nahrungsmittelgewerke benötigen es für ihre Produkte und nahezu alle Handwerksberufe machen spätestens dann von ihm Gebrauch, wenn Reinigungsarbeiten anstehen. Oft muss das anfallende Abwasser hierbei über Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheider vorbehandelt werden, bevor es in die Kanalisation geleitet werden kann.





Wassergefährdende Stoffe sind entsprechend ihrer Gefährlichkeit nach Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:

  • WGK 1: schwach wassergefährdend
  • WGK 2: deutlich wassergefährdend
  • WGK 3: stark wassergefährdend

Beispiele für solche Stoffe sind unter anderem:

  • Lösemittel, Lacke und Farben
  • Altöle, Heizöl und Kraftstoffe
  • Säuren und Laugen
  • Kühlschmierstoffe


Die WGK eines Stoffes beziehungsweise einer Stoffgruppe können Sie dem EG-Sicherheitsdatenblatt entnehmen, das kostenlos beim Produkthersteller oder Lieferanten angefordert werden kann.

Auch Stoffgruppen und Gemische mit entsprechenden Eigenschaften werden als wassergefährdend eingestuft.







 § Anlagenverordnung AwSV

AwSV steht für „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Die Vorschrift enthält Anforderungen an die Sicherheit und Überwachung zum Beispiel von Öltanks, sonstigen Vorratsbehältern, Auffangwannen, Behandlungsbädern und -maschinen. Auch Produktionsanlagen und alle Arten von Lagereinrichtungen fallen unter Anlagen im Sinne der AwSV, soweit sie derartige Stoffe enthalten.

In Wasserschutzgebieten und von Hochwasser gefährdeten Gebieten sind erhöhte Sicherheitsstandards einzuhalten. Kann man die Stoffmenge verringern, reduzieren sich auch die einzuhaltenden Vorschriften.

Bei der Aufstellung der für Ihren Betrieb individuellen Anforderungen hilft Ihnen unser Umweltberater gern weiter.





 Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung

Bei unserem Umweltberater unterstützt Sie bei diesen und weiteren Themen:

  • Anforderungen an die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
  • Bedingungen für die Anerkennung als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bestehende und geplante Wasserschutzgebiete
  • Ermittlung und Einstufung der im Betrieb verwendeten wassergefährdenden Stoffe
  • Förderprogramme zu Abwasserreinigung, Boden- und Grundwasserschutz
  • Kommunale Anforderungen an die Abwasserbehandlung und -einleitung
  • Wasserrechtliche Pflichten
  • Wassersparende Maßnahmen


Symbolbild: Beratung zum Energiemanagement
Saklakova - Fotolia.com

Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-255

Mobil 0162 4208104

Fax 0711 1657-864

manfred.kleinbielen--at--hwk-stuttgart.de