Service-CenterSo profitieren Handwerkskunden vom Steuerbonus
Wer seine Wohnung von einem Handwerksbetrieb renovieren lässt, kann kräftig Steuern sparen. Hauseigentümer und Mieter können einen Teil der Arbeitskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich absetzen – mit dem „Handwerkerbonus“.
Das müssen Sie beim Handwerkerbonus beachten
Private Haushalte, Hauseigentümer und Mieter können den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nutzen. Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr, also maximal 1.200 Euro.
Allerdings gilt es dabei, einige Voraussetzungen zu beachten:
- Den Steuerabzug gibt es nur für den Arbeitskostenanteil und nicht für die Materialkosten.
- Das Finanzamt besteht darauf, dass die zusammen mit Steuererklärung vorzulegende Rechnung per Überweisung beglichen wurde. Barzahler, die lediglich eine Quittung vorweisen können, gehen leer aus.
- Maßnahmen, für die ein zinsgünstiges Darlehen oder ein Zuschuss aus öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen wurde, wirken sich nicht steuermindernd aus. Das verhindert Mehrfachbegünstigungen.