AusbildungBerichtsheft: Wichtige Infos zum Ausbildungsnachweis
Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Azubis einen Ausbildungsnachweis (auch "Berichtsheft" genannt) führen müssen. Hier finden Sie weitere Informationen und ein praktisches Muster zum Download.
Diese rechtlichen Grundlagen gelten
Der Ausbildungsnachweis, auch „Berichtsheft“ genannt, muss...
- ... regelmäßig und vollständig geführt
- ... vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert
- ... zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.
Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung, die manchmal auch Abschlussprüfung heißt.
Das Heft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und muss vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarung hierüber muss imAusbildungsvertrag festgelegt werden.
Hinweise zur elektronischen Führung finden Sie bei Ihrer jeweiligen Innung oder im Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks:
Im Berichtsheft wird in Stichworten eingetragen, welche wesentlichen Tätigkeiten verrichtet bzw. welche Fächer und Unterrichtsthemen in der Berufsschule und in derÜberbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) behandelt wurden. Urlaubs- und Krankheitstage werden ebenfalls vermerkt.
Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann dies – nach § 6, Abs. 2 Berufsausbildungsvertrag – ein wichtiger Grund zur Kündigung des Ausbildungsvertrags sein.
Die Kenntnis- und Ausbildungsnachweise müssen außerdem regelmäßig dem zuständigen Ausbilder zur Durchsicht vorgelegt werden.
Muster-Berichtsheft zum Download
Unsere praktischen Musterdateien können Sie jederzeit als Vorlage für einen Ausbildungsnachweis verwenden:
Warum das Berichtsheft sinnvoll ist
Der Ausbildungsnachweis ist ein gutes Mittel, um mit Erfolg zu lernen:
- Er hält zur gedanklichen Durchdringung der fachlichen Probleme an.
- Er gibt eine größere Sicherheit in der Beschreibung von Arbeitsvorgängen.
- Er ermöglicht eine Übersicht über den Gang der Ausbildung.
- Und er lässt erkennen, ob der Lehrstoff vermittelt und verstanden wurde.
Wenn noch Fragen offen sein sollten...
Wer zum ersten Mal ein Berichtsheft führt, stolpert oft über die eine oder andere Frage. Wenden Sie sich damit gern an Ihren Ausbildungsberater. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Unser Beraterteam erreichen Sie auch per Mail unter: