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Ausbildung als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d)

Die Früchte deiner Arbeit als Mediengestalter (m/w/d) sind ein echter Hingucker. Denn du organisierst, kombinierst und optimierst Daten für die Nutzung in unterschiedlichen Medien. Du überträgst sie zudem elektronisch und erstellst Medienprodukte. Als Mediengestalter arbeitest du mit Schriften und Farben, Grafiken und Bildern. Du nutzt Datenbanken und unterschiedliche Systemplattformen. Das vielfältige Berufsfeld bietet dir einige spannende Bereiche, in denen du tätig sein kannst: In der Fachrichtung "Beratung und Planung" lernst du nicht nur, wie du erfolgreich mit Kunden kommunizierst und ein Marketingziel verfolgst, sondern auch, wie du ein Medienprojekt konzipierst und vorstellst.

In der Fachrichtung "Gestaltung und Technik" lernst du, Produktionsschritte zu planen und Softwaretools einzusetzen. Zudem erfährst du auch, wie du den Produktions-Workflow und Ausgabeprozesse steuerst, Ergebnisse übergibst und Netzwerke verwaltest. Aufbauend auf Kundenvorgaben und eigenen Ideen bearbeitest du Bilder und bist für die Typografie verantwortlich.

In der Fachrichtung "Konzeption und Visualisierung" erfährst du hingegen viel über Kundenbriefing und Auftragsziele, Zielgruppendefinition und kreative Konzeptionserstellung. Darüber hinaus entwickelst du Gestaltungsvarianten und bereitest Medienprodukte präsentationsreif vor.



Gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kollegen

Für deine Arbeit als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d) sind folgende Voraussetzungen hilfreich: Dir sollte die Arbeit im Team liegen und du solltest gut mit Kunden umgehen können sowie Spaß an moderner Technik haben.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1025,22 €
2. Lehrjahr:1076,35 €
3. Lehrjahr:1127,48 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.