Gremien & FunktionsträgerVorstand: Von der Vollversammlung gewählt
Der Präsident, zwei Vizepräsidenten und neun weitere Mitglieder bilden unseren Vorstand. Er wird aus den Reihen der Vollversammlung für fünf Jahre gewählt. Lernen Sie die Mitglieder kennen.
Mitglieder des Vorstands (2024 bis 2029)
Der Vorstand unserer Handwerkskammer besteht aus acht selbständigen Handwerkern und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Ein Drittel der ehrenamtlichen Mitglieder unseres Vorstands sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der restliche Vorstand setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberseite zusammen. Ein Vizepräsident kommt aus den Reihen der Arbeitnehmer, der andere Vizepräsident muss ein Betriebsinhaber, also Arbeitgeber sein.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Er legt die Richtlinien fest und bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten uns gerichtlich und außergerichtlich.