Umgang mit AbfallBauschutt: So entsorgen Sie ihn richtig
Mineralischer Bauschutt darf in Kleinmengen ohne Umwege auf die Deponien der kommunalen Annahmestellen. Doch dabei gelten bestimmte Voraussetzungen, die in einem "Steckbrief" nachzulesen sind. Hier erfahren Sie mehr.
Steckbrief erleichtert die Beseitigung von Kleinmengen
Deponie-Betrieber sind aufgrund einer Verordnung gezwungen, mineralischen Bauschutt nur noch dann anzunehmen, wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Daher haben die baden-württembergischen Handwerksorganisationen gemeinsam mit dem Umweltministerium und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eine praxisgerechte Lösung vereinbart: Bauschutt, der in seiner Zusammensetzung und Menge dem Steckbrief "Kleinmengen von mineralischem Bauschutt" entspricht, darf innerhalb Baden-Württemberg ohne eingehende Einzelanalyse direkt auf Deponien der kommunalen Annahmestellen entsorgt werden.
Dadurch sind die anliefernden Betriebe von einer vorherigen chemischen Analyse des Schutts befreit und sparen so Zeit und Kosten.
Was sind Kleinmengen?
Folgende Voraussetzungen sind einzuhalten, damit der Bauschutt als "Kleinmenge" gilt:
- ein maximales Volumen von zwei Kubikmetern
- Abfallschlüssel 17 01 07, 17 05 04, 20 02 02
- nahezu frei von nicht-mineralischen Bestandteilen
Für Handwerksbetriebe aus den Bau- und Ausbaugewerken, bei denen Bauschutt oft nur in Kleinmengen anfällt, stellt dieses Vorgehen eine erhebliche Erleichterung dar. Anhand der Angaben im Steckbrief lassen sich Abfallgemische sofort zuordnen und die weiteren Schritte zur Entsorgung einleiten. Größere Mengen an mineralischem Bauschutt erfordern weiterhin eine chemische Analyse vor der Anlieferung auf Deponien.
Was kommt wie wohin?
Damit es keine Verwirrung darüber gibt, wer was darf oder muss, und welche Art von Abraum wohin gehört, gibt es zwei Hilfsmittel: Den Steckbrief über mineralischen Bauschutt, den die Landesanstalt herausgegeben hat, und ein Informationsblatt, das Experten der baden-württembergischen Handwerksorganisationen erarbeitet haben.