Häufig gestellte FragenAusbildung: Von A wie Azubi-Suche bis Z wie Zeugnis
Egal ob Ausbildungsvergütung, Berufsschule oder Lehrvertrag: Auf dieser Seite informieren wir rund um das Thema Ausbildung und beantworten häufige Fragen.
Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen
Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen für eine einschlägige Berufsausbildung. Die Voraussetzungen sind u.a. in den §§ 21 bis 23 HwO geregelt.
Ausbilder sollten dieHandwerksordnung, dasBerufsbildungsgesetz und – sofern Jugendliche ausgebildet werden – dasJugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt.
Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Die betrieblichen und personellen Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein.
Bei Fragen zur Ausbildungsberechtigung und zur Erstausbildung ist es ratsam, frühzeitig einen Beratungstermin mit unseren Experten zu vereinbaren. Nutzen Sie dazu bitte unserKontaktformular.
Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Rahmenausbildungsplan enthält. Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie beimBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die tarifliche gewerksbezogene Ausbildungsvergütung, die Tarifempfehlungen sowie – bei den übrigen Berufen – die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung finden Sie in unseremBerufe A-Z beim jeweiligen Beruf. Dort stehen auch die Ausbildungsdauer sowie weitere Informationen zum jeweiligen Berufsfeld.
Bitte beachten Sie: Die Angaben zu den Ausbildungsvergütungen und zum Urlaub werden ohne Gewähr auf Richtigkeit und neueste Gültigkeit weitergegeben.
Zur Frage der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung gilt § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindesvergütung – in Verbindung mit § 3 Tarifvertragsgesetz.
In § 17 BBiG sind auch die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe geregelt.
Weitere Informationen zur Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Hinweisblatt des Unternehmerverbands Deutsches Handwerk:
Innung oder Landesverband über die BWHT-Datenbank suchen
BMAS: Tarifregister
Im Zeitraum Juni bis September kann die Bearbeitung Ihres Lehrvertrags bis zu sechs Wochen dauern.
Damit wir Ihre Lehrverträge reibungslos bearbeiten können, ist eine Nachfrage bezüglich des Eingangs oder des aktuellen Bearbeitungsstatus nicht nötig und führt zur Verzögerungen im Betriebsablauf. Wir bitten Sie daher, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Herzlichen Dank!
Mögliche Verkürzungsgründe sind:
- Realschulabschluss (Mittlere Reife): 6 Monate
- Fachhochschulreife/Abitur: 12 Monate
- Abgeschlossene Berufsausbildung: 12 Monate
- Lebensalter über 21 Jahre: 12 Monate
Mehrere Verkürzungsgründe können gegebenenfalls kombiniert werden. Die Ausbildungsvertragsdauer darf jedoch folgende Mindestzeiten nicht unterschreiten:
- Regelausbildungszeit 42 Monate - Mindestzeit 24 Monate
- Regelausbildungszeit 36 Monate - Mindestzeit 18 Monate
- Regelausbildungszeit 24 Monate - Mindestzeit 12 Monate
Zu weiteren Verkürzungsmöglichkeiten aufgrund besonderer Umstände oder während der Ausbildung sowie zu Fragen zur vorzeitigen Prüfungszulassung aufgrund guter Leistungen nutzen Sie bitte unserKontaktformular.
Die meisten Ausbildungsverhältnisse enden vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschluss-/Gesellenprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig mit dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss dem Auszubildenden das Bestehen der Prüfung offiziell mitteilt.
Berichtsheft: Alle wichtigen Infos rund um den Ausbildungsnachweis
Verschiedene Internetplattformen bieten zum Teil kostenpflichtige digitale Ausbildungsnachweise online an. Dabei können Ausbilder den aktuellen Stand der Berichtshefte einsehen und elektronisch kontrollieren/freigeben.
Ausbildungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Auszubildenden zur Berufsschule freizustellen. Eine Beschäftigung während dieser Zeit ist nicht erlaubt.
An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen. Dies gilt bei Unterricht an Einzeltagen, aber nur für einen Berufsschultag pro Woche. Dieser Unterrichtstag ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit auf die Ausbildungszeit anzurechnen – das heißt Anrechnung eines vollen Arbeitstags mit zum Beispiel acht Stunden.
Gibt es zwei Unterrichtstage in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden, kann der Ausbildungsbetrieb bestimmen, an welchem der beiden Tage der Auszubildende in den Betrieb zurückkommen muss. An diesem Tag sind dann (nur) die konkreten Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen anzurechnen.
Bitte beachten Sie hierzu § 15 BBiG.
Weitere Informationen finden Sie hier:Einstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung
Grundsätzlich werden Auszubildende bezuschusst, die ...
- ... außerhalb des Elternhaushaltes leben, da die Ausbildungsstätte unverhältnismäßig weit vom Elternhaus entfernt liegt und sie keine ausreichende Vergütung zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten.
- ... über 18 Jahre sind, einen eigenen Haushalt führen, verheiratet sind oder waren, mit mindestens einem Kind, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht bei ihren Eltern leben können.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Sie bei derAgentur für Arbeit beantragen.
- auf der Website der Handwerkskammer
- unserer Videoplattformwww.azubiTV.de
- auf der Website und in der AppLehrstellenradar
- im Stellenportal der Agentur für Arbeit (optional)
Zum Inserieren freier Ausbildungslätzen und Praktika ist ein Account in unserem kostenfreienKundenportal notwendig. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Freie Stellen können Sie über das Portal selbst eintragen, mit Bildern oder Ihrem Firmenlogo individualisieren und jederzeit bearbeiten oder deaktivieren. Alte Lehrstellen aus früheren Jahren können Sie für kommende Lehrjahre wiederverwenden.
Unsere Ansprechpartnerin hilft bei Rückfragen gern weiter:
Mitarbeiterin Kommunikation und Politik
Tel. 0711 1657-312
Mobil 0173 5480386
Fax 0711 1657-858
Außerdem gilt für Arbeitgeber:
- Es muss eine gesundheitliche Erst- und Nachuntersuchung durchführt werden.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde müssen an geeigneter Stelle aushängen.
- Bei mehr als drei Jugendlichen (unter 18 Jahren) müssen Arbeitszeiten und Ruhepausen ausgehangen werden.
- Es muss ein Verzeichnis der Jugendlichen (unter 18 Jahren) geführt werden.
- Bei Abmahnung und/oder Kündigung ist zu beachten, dass diese neben dem Auszubildenden auch die gesetzlichen Vertreter erhalten.
Neuordnungen und Modernisierungen
Ausbildungsordnungen: Das hat sich geändert
BIBB: Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Sie beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate und wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.
Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Seiten ohne Begründung, jederzeit und fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.
Eine Teilzeitberufsausbildung bietet in solchen Fällen ein alternatives Arbeitszeitmodell, bei dem die Berufsschule in Vollzeit und die Arbeitszeit im Handwerksbetrieb individuell absolviert wird. Zwischen 20 und 30 Stunden verbringen die Auszubildenden dabei im Betrieb.
Voraussetzung der Teilzeitberufsausbildung ist, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig über die Ausbildung in Teilzeit sind. Der früher vorgesehene Nachweis eines „berechtigten Interesses“ für eine Teilzeitberufsausbildung ist seit einiger Zeit nicht mehr nötig.
Durch die Möglichkeit zum flexiblen Arbeiten sind die Teilzeitauszubildenden oftmals hoch motiviert und gut organisiert. Außerdem können so neue Fachkräfte gewonnen werden, die auch Interesse daran haben, langfristig im Betrieb zu bleiben. Zudem heben sich Handwerksbetriebe, die in Teilzeit ausbilden, als besonders familienfreundlich hervor.
Mit der Reduzierung einher geht eine zeitliche Streckung der Gesamtausbildungsdauer – prozentual entsprechend der Reduzierung. Das Ende der Ausbildung verschiebt sich kalendarisch nach hinten. Gleichzeitig ist die Dauer der Teilzeitberufsausbildung aber auf höchstens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer beschränkt.
Beispiel:
Die Ausbildungsdauer bei einer dreijährigen Ausbildung, bei der die Parteien eine Kürzung der täglichen Ausbildungszeit um 50 Prozent vereinbart haben, verlängert sich bei gleichbleibender Teilzeitregelung nicht um 100 Prozent auf sechs Jahre, sondern die Ausbildungsdauer wird auf maximal viereinhalb Jahre begrenzt.
Mit den dadurch möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit allerdings nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Das Gesetz sieht für die Auszubildenden deshalb die Möglichkeit vor, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächsten möglichen Prüfung zu verlangen. Die Auszubildenden werden so geschützt, haben aber die Wahl. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit gemäß § 27c Absatz 1 Handwerksordnung ist aber weiterhin möglich.
Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern erspart.
Nach den Kursen können die Azubis im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen.
In den Werkstätten und Unterrichtsräumen kümmern sich unsere hauptberuflichen Ausbilder, die selbst Handwerksmeisterinnen und -meister sind, um das Wissen der Lehrgangsbesucher.
Wir informieren in diesem Dokument ausführlich:
Hilfreich sein können auch diese weiterführenden Infos:
Nennen Sie uns darin bitte Ihre Kontaktdaten und schildern Sie Ihr Anliegen so präzise wie möglich. Unser Team Ausbildungsbetreuung meldet sich dann zeitnah bei Ihnen zurück.