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Ausbildung als Feinwerkmechaniker (m/w/d)

Manch ein Beruf ist im wahrsten Sinne des Wortes eine feine Sache. Das gilt zum Beispiel, wenn du als Feinwerkmechaniker arbeitest. Denn in diesem Fall bist du immer dann nicht weit, wenn im Werkzeug- und Maschinenbau höchste Präzision auf den Mikrometer genau gefragt ist.Du kümmerst dich um kleinste Bauteile - egal, ob an computergesteuerten Werkzeugmaschinen oder an feinmechanischen Geräten, wie zum Beispiel Messgeräten für die Wetterbeobachtung, Montagevorrichtungen für Handys oder Greifwerkzeugen an Montagerobotern. Dein Alltag ist dabei äußerst abwechslungsreich: Im Betrieb planst, steuerst und verbesserst du Abläufe. Zudem kontrollierst und bewertest du Ergebnisse und kümmerst dich auch um die Sicherung der Produktqualität.

Verständnis für Technik und Kunden


Du solltest dafür neben technischem und naturwissenschaftlichem Verständnis auch eine sichere Hand mitbringen, mit der du messen, prüfen und beispielsweise Werkstücke herstellen kannst. Parallel dazu spielt auch die Kundenberatung eine Rolle - schließlich wollen deine Kunden ja die von dir gefertigten Maschinen und Werkzeuge auch bedienen können. Und natürlich ist für deine Arbeit auch IT-Know-how ein absolutes Muss. Denn bei der computerisierten numerischen Steuerung (CNC) bist du als Programmierer besonders gefordert. Du gibst Befehle direkt an der Maschine über einen Datenträger oder online ein. Dabei ist auch ein gutes Reaktionsvermögen gefragt, weil es manchmal erforderlich ist, dass du dich direkt in den laufenden Arbeitsprozess einschaltest.

Angeboten wird der Ausbildungsberuf zum Feinwerkmechaniker mit den Schwerpunkten Maschinenbau, Feinmechanik, Werkzeugbau und Zerspanungstechnik. In jedem Fall wartet auf dich ein krisenfester Beruf mit riesigen Zukunftschancen - auch wenn sich die Leistungen und Erfolge meist im Detail zeigen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1059,00 €
2. Lehrjahr:1108,00 €
3. Lehrjahr:1189,00 €
4. Lehrjahr:1252,00 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Feinwerkmechaniker (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Feinwerkmechaniker (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Feinwerkmechaniker (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).