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Arbeitsagentur

Ausbildung als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)

In der heutigen Zeit übernehmen Maschinen große Teile der Produktionsprozesse – sei es in der Metall- und Kunststofftechnik, in der Textiltechnik und -veredlung, in der Lebensmitteltechnik oder in der Druckweiter- und Papierverarbeitung. Als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) richtest du solche Maschinen ein, nimmst sie in Betrieb und bedienst sie auch. Und wenn nötig, bist du Fachmann oder Fachfrau für Umrüstung und Instandhaltung. Damit das vakuumverpackte Rindfleisch aus Argentinien, die Tiefkühlpizza und dein neues T-Shirt allen Qualitätsanforderungen entsprechen, müssen alle Maschinen einwandfrei und präzise arbeiten. Erst durch deine Arbeit als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) können die hohen Anforderungen an diese Produkte erfüllt werden.
Zum Teil bedienst du auch mehrere Maschinen gleichzeitig, füllst beispielsweise Öle, Kühl- und Schmierstoffe nach, tauschst Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus und stellst das Spiel beweglicher Teile neu ein. Da die Maschinen oft mit EDV-Systemen ausgerüstet sind, kannst du auch gut mit Computern, moderner IT und Steuerungsprogrammen umgehen. Bei manchen Tätigkeiten ist jedoch pure Muskelkraft erforderlich, etwa wenn es darum geht, schwere Maschinenteile oder Werkzeuge von Hand zu heben oder zu bearbeiten. Daher bewältigst du solche Arbeiten meist im Team. Um dich und deine Kollegen und Kolleginnen nicht zu verletzen, bist du dabei besonders umsichtig.



Maschinen und Muskeln

Wenn du dich für moderne Maschinen und Anlagen interessierst, Computer spannend findest und gerne auch richtig anpackst, dann ist der Beruf des Maschinen- und Anlagenführers (m/w/d) eventuell das Richtige für dich. Darüber hinaus solltest du gerne im Team arbeiten und flexibel sein. Denn Maschinenstillstände sind teuer und müssen möglichst schnell behoben werden.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d): 1

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.