RechtsgrundlagenZwei Paar Schuhe: Der Unterschied zwischen HWK und IHK
Hier erfahren Sie mehr über Unterschied zwischen der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer. Außerdem bieten wir praktische Merkblätter zur Abgrenzung der Tätigkeiten in Handwerk, Industrie, Handel und im Dienstleistungsgewerbe.
Ähnlicher Name – unterschiedliche Interessen
Wer in der Wirtschaft tätig ist, hegt eine Menge Erwartungen gegenüber den Partnern, mit denen er zu tun hat: dem Staat, dem Land, der Gemeinde, der Politik, den Geschäftspartnern, den Behörden, den Gerichten und den Regierungen.
Oft ähneln die Erwartungen zweier Interessenten sich stark. Daher liegt es nahe, unterschiedlichen Berufsgruppen eine gemeinsame Interessenvertretung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle zu geben.
Das ist der Grundgedanke des Kammerwesens.
Es liegt auf der Hand, dass Industrie- oder Handelsunternehmen aus der Region Stuttgart nicht immer die gleichen Interessen haben wie Betriebe des Handwerks. Deshalb sind letztere auch nicht in derIndustrie- und Handelskammer organisiert, sondern bei uns – in der Handwerkskammer.
Handwerkskammer oder IHK?
Bei Unternehmensgründungen – aber auch bei Betrieben, die ihren Geschäftszweig ändern wollen – stellt sich oft die Frage, wie eine Tätigkeit einzuordnen ist.
Man unterscheidet zwischen:
- Handwerk
- Industrie
- Handel
- Dienstleistung
Damit verbunden ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeiten zulässigerweise ausgeführt werden dürfen.
Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit die Tätigkeiten eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) oder in der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfordern.
Der gemeinsame Leitfaden der Dachverbände DIHK undDHKT erklärt ausführlich, wie die Zuständigkeiten von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gegeneinander abgegrenzt sind:
Achtung: Der Leitfaden bietet zwar eine Orientierungshilfe, kann eine Abstimmung mit der zuständigen Kammer aber nicht ersetzen. Je nach ausgeübter Tätigkeit können sich auch Zuordnungen zu mehreren der genannten Bereiche und die Mitgliedschaft in beiden oder keiner der Kammern ergeben.