RechtTransparenzregister: Warnung vor Zahlungsaufforderungen
Wurden Sie per E-Mail oder postalisch dazu aufgefordert, sich in ein Transparenzregister einzutragen? Dann ist Vorsicht geboten!
Versteckte Kosten im Kleingedruckten
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnte zuletzt im Januar 2020 in einerMeldung vor einer Organisation, die Firmen per Mail zur Kasse bitten will. Betriebe werden darin aufgefordert, sich innerhalb von 10 Tagen in ein Transparenzregister einzutragen. Wer sich weigert, dem drohen angeblich Bußgeld-Strafen.
Wir warnen ausdrücklich davor, sich auf solche Angebote einzulassen. Der Eintrag in das Register ist nämlich kostenpflichtig – der Hinweis auf die entstehenden Kosten in Höhe von 49 € aber meist gut versteckt. Erst beim Aufruf der Webseite und dem Klick auf den Eintragsbutton werden die dafür anfallenden Kosten im Kleingedruckten genannt.
Es ist zwar richtig, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Eintragungen können jedoch direkt auf der Seitewww.transparenzregister.de durchgeführt werden.
Eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ ist dabei nicht notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite:
Eintrag in das Transparenzregister und Meldepflicht