RechtAdressbuchschwindel: Warnung vorm "Ja" am Telefon
Immer wieder versuchen Anrufer, Handwerksbetrieben kostenpflichtige Branchenbucheinträge aufzudrängen. Wir zeigen, wie Sie sich gegen die Abzocke wappnen.
Adressbuchschwindel ein Dauerthema
Besonders zur Ferienzeit hat derAdressbuchschwindel Hochkonjunktur. Eine häufig dabei genutzte Masche: Ein Anrufer behauptet, man sei mit seinem Betrieb in einem Internetverzeichnis aufgeführt. Da keine rechtzeitige Kündigung erfolgt sei, habe sich das Vertragsverhältnis in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt.
Zweifel der Angerufenen wegen des angeblich bereits bestehenden Vertragsverhältnisses werden mit Vergesslichkeit des Angerufenen oder nicht vorliegender näherer Akten zu den einzelnen Vertragspunkten abgetan. Deswegen vertrauen viele der Angerufenen auf die bestehende Verpflichtung.
Warnhinweis: Kein vorschnelles „Ja“ bei Anrufen
Im Zusammenhang mit dieser Masche wird auch zum Teil versucht, Betrieben bei einem Anruf zum Beispiel durch eine Datenabfrage oder ein „Verstehen Sie mich?“ ein bloßes „Ja“ als Antwort zu entlocken. Dieses „Ja“ wird dann vom Anrufer aufgezeichnet und soll als Beweis für einen Vertragsschluss dienen. Deshalb:
Vorsicht: Sie sollten darauf achten, nicht einfach mit einem bloßen „Ja“ schnell zu antworten.
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Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!
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