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Unsere Prüfer sind in Stuttgart Verdachtsfällen der unerlaubten Handwerksausübung nachgegangen. Lesen Sie hier, was beanstandet wurde.Schwarzarbeit: Kontrollen in Kfz- und Friseurbranche

 Unangemeldeter Besuch von Kammer und Zoll

Gemeinsam mit Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beimHauptzollamt Stuttgart haben Mitarbeitende der Handwerkskammer im April 2022 unangemeldete Kontrollen von elf Friseurbetrieben in Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Weilimdorf durchgeführt.

Neben den handwerksrechtlichen Qualifikationen in den Friseursalons und Barbershops kontrollierten die Prüfer auch die korrekteEintragung in der Handwerksrolle. Einer der Betriebe war nicht ordnungsgemäß gemeldet, in einem weiteren beanstandeten die Prüfer die Abwesenheit des Betriebsleiters.

Darüber hinaus suchten die Kontrolleure wie imvergangenen Jahr auch Betriebe aus der Kfz-Branche auf, bei denen der Verdacht bestand, dass ohne Meisterqualifikation und Handwerksrolleneintrag unerlaubt das Kfz-Technikerhandwerk und das Maler- und Lackiererhandwerk ausgeübt wird.

Tatsächlich bestätigte sich dieser Verdacht bei allen Überprüfungen – den Inhabern wurde daher vom Ordnungsamt mündlich die Fortführung des Handwerks untersagt. Diese Untersagung kann aufgehoben werden, sobald alle handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 Weitere Infos zum eintragungspflichtigen Kfz-Handwerk liefert dieses Merkblatt:

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HWK

 Was wir gegen Schwarzarbeit tun

Grundsätzlich gilt: Schwarzarbeit liegt dann vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

Wird ein Fall vonSchwarzarbeit ermittelt, informieren wir die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Diese kümmert sich um die konkrete Verfolgung und die Ahndung, etwa durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder ein Bußgeldverfahren. Unsere Mitarbeitenden sind aktiv in den Verfahrensprozess involviert und bei den Vor-Ort-Kontrollen als Sachverständige gefragt. Sie nehmen Hinweise entgegen und prüfen, ob eineEintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

„Bei Hinweisen auf unerlaubte Handwerksausübung oder wettbewerbsrechtliche Verstöße leiten wir sie weiter“, erläutert Volker Süssmuth, Rechtsberater der Handwerkskammer. Auch Rechnungen würden im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen ausgewertet. „Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirken wir ebenfalls mit“, so Süssmuth.

Daraus errechne sich der illegal erbrachte Handwerksumsatz und die Höhe des entsprechenden Bußgelds.  

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 Mehr Bußgelder im Jahr 2021

Im vergangenen Jahr ist die Bußgeldsumme wegen Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Gegen Unternehmen in der Region Stuttgart wurden 47 Bußgeldbescheide erlassen. Die Bußgeldsumme stieg auf 1,12 Millionen Euro. Spitzenreiter ist das Elektro- und Metallhandwerk: Einem Installateur und Heizungsbauer wurde sogar ein Bußgeld von über 50.000 Euro auferlegt.

2021 mussten vier Elektrobetriebe über 78.000 Euro an Bußgeldern überweisen. Die Bußgeldsumme im Baubereich lag bei 35.000 Euro. In acht Fällen im Maler- und Lackiererhandwerk wurden die Firmen mit insgesamt 29.000 Bußgeld belegt. Die Holzbranche kommt auf eine Bußgeldsumme von „nur“ 2.750 Euro. Bei den Friseuren wurden in zwei Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 2.000 Euro festgesetzt.

„Die Vor-Ort-Kontrollen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren die Unternehmer“, bilanziert Volker Süssmuth. Durch die Zusammenarbeit zwischen unteren Verwaltungsbehörden, Zoll, Polizei, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbänden sei die Verfolgung der illegalen Machenschaften zudem effektiver geworden.

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amh-online.de/Manfred Grünwald

Volker Süssmuth

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