News-Kfz-Kontrolle
HWK

Gemeinsam mit dem Ordnungs- und Sozialamt sind wir Verdachtsfällen auf unerlaubte Handwerksausübung nachgegangen. Lesen Sie hier, was die Kontrollen im Landkreis Ludwigsburg ergeben haben.Kfz-Betriebe in Bietigheim-Bissingen kontrolliert

Vollumfänglicher Kfz-Service nur mit Meisterbrief

Gemeinsam mit einem Vertreter desOrdnungs- und Sozialamts der Stadt Bietigheim-Bissingen haben zwei Mitarbeiter der Handwerkskammer am 22. Juli 2021 in sechs Betrieben aus der Kfz-Branche unangekündigte Kontrollen durchgeführt.

Geprüft wurden Verdachtsfälle auf unerlaubte Handwerksausübung.

„Gewerbetreibende, die nicht als Kfz-Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen nur Tätigkeiten ausführen, die kein wesentliches handwerkliches Wissen und Können erfordern“, erläutert Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer. Dazu zählten etwa die Reinigung des Motors, ein Reifenwechsel oder die Erneuerung der Zündkerzen.

Bei der Abgrenzung helfe dieses Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

Unmittelbar nachzuweisen waren untersagte Tätigkeiten, die dem meisterpflichtigen Kfz-Handwerk zugeordnet sind, bei der Prüfung keinem Betrieb –  wohl aber die Außenwerbung damit. So beanstandeten die Prüfer von Ordnungsamt und Kammer vor Ort gleich mehrere Werbeschilder, auf denen verbotenerweise mit Dienstleistungen wie Kfz-Service, Achsvermessung oder gar Karosseriebau geworben wurde.

Diese Tafeln müssen nun entfernt oder präzisiert werden – auch dann, wenn eine Kooperation mit dem TÜV oder einem anderen Kfz-Meisterbetrieb besteht. Bei einer in der Handwerksrolle eingetragenen Werkstatt aus Bissingen wurde außerdem die vorgeschriebene Anwesenheit des Betriebsleiters überprüft, der vor Ort auch angetroffen wurde.

Rainer Kunz, Sachgebietsleiter beim Ordnungs- und Sozialamt, zog am Ende des Tages ein positives Fazit: „Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die gemeinsamen Vor-Ort-Kontrollen mit den Experten der Kammer ermöglichen es uns, in nur einem Termin sowohl die Einhaltung der handwerksrechtlichen als auch der wettbewerbs- und gewerberechtlichen Vorgaben zu überprüfen und Betriebsinhaber aus einer Hand zu beraten.“

Weitere Prüfungen – natürlich auch in anderen Gewerken und Landkreisen – sind bereits geplant. Erst vor wenigen Wochen hatten Mitarbeiter der Kammer gemeinsam mit dem Hauptzollamt Stuttgart zahlreicheBarbershops in der Region Stuttgart überprüft.

Unsere Mitarbeiter aus derHandwerksrolle helfen bei Fragen zur Eintragung und der Abgrenzung handwerklicher Tätigkeiten gern weiter.

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Marcus Hacker

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