RechtWiderrufsrecht und Informationspflichten für Betriebe
Hier finden Sie hilfreiche Muster zur Widerrufsbelehrung sowie die aktuell geltenden Änderungen im Bereich Verbraucherrecht, die sich auch auf Handwerksbetriebe auswirken.
Aktualisierte Muster zur Widerrufsbelehrung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für verschiedene Vertragssituationen Muster-Widerrufsbelehrungen erarbeitet und stellt diese zur Verfügung:
- Kaufverträge
- Kaufverträge, die Dienstleistungen enthalten
- Dienst-/Werkverträge
- Dienst-/Werkverträge, die eine Warenübereignung enthalten
- Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienst-/Werkverträgen
Die Mustervorlagen finden Sie hier zum Download:
ZDH: Praxis Recht – Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern (Stand: November 2023)
Änderungen im Verbraucherrecht zum 28. Mai 2022
Im Mai 2022 haben sich im Bereich Verbraucherrecht zudem wichtige Änderungen ergeben, die sich auch auf Handwerksbetriebe auswirken.
Die Änderungen betreffen sowohl dasBGB und dasEGBGB als auch das Wettbewerbs- und Gewerberecht sowie das Preisangabenrecht. Eine der Neuregelungen betrifft das Widerrufsrecht des Verbrauchers – und hier insbesondere den Wertersatzanspruch des Unternehmers.
Zur Erinnerung: Wer als Handwerker mit einem Verbraucher per E-Mail, per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume einen Vertrag abschließt, muss besondere Regeln zum Widerruf beachten. Die bisherige Regelung für den Wertersatzanspruch berücksichtigte aber nicht die Besonderheiten der im Handwerk relevanten Werk- und sonstigen gemischten Verträge – also Verträge, die sowohl Kauf- als auch Dienstleistungselemente umfassen.
Nun ist für die Rechtsfolgenregelung statt der Vertragsart allein der Leistungsgegenstand des Vertrags entscheidend. Im Falle des Widerrufs gelten in diesen Fällen hinsichtlich der Waren die Vorschriften über die Rücksendung und hinsichtlich der Dienstleistung die Wertersatzregelung über die Abgeltung von Dienstleistungen.
Eine weitere wichtige Änderung zum 28. Mai 2022 betrifft außerdem die Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen: Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist ab sofort verpflichtend.
Hinweise auf das Telefax hingegen werden in der Muster-Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular gestrichen.
Allgemeine Informationspflichten für Betriebe
Ansonsten bestehen nach wie vor insbesondere gegenüber ihrer eigenen Kundschaft, den Behörden, den Mitarbeitenden oder der Öffentlichkeit rechtliche Verpflichtungen, bestimmte Angaben zeitnah und umfassend zur Verfügung zu stellen.
Die Informationspflichten betreffen unter anderem folgende Bereiche:
Angaben bei geschäftlicher Korrespondenz
- Angaben über den Betrieb (z.B. Brief, E-Mail, Rechnung)
- Datenschutzhinweis
Pflichtangaben auf Webseiten
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Datenschutzhinweis
- Impressum
Informationen gegenüber Verbrauchern
- Preisangaben
- Verbraucherverträge
- Widerrufsrecht des Verbrauchers
Informationen gegenüber Beschäftigten
- Arbeitsschutz
- Bewerber
- Beschäftigte
- Urlaubsansprüche
Weitere Informationen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bietet einen Überblick über wichtige Informationspflichten und verlinkt auf weitergehende Erläuterungen und Muster:
Praxis Recht – Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
Wir informieren explizit zu den Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung und bieten dazu auch eigene Musterformulierungen an: