Viele Handwerkerinnen und Handwerker engagieren sich ehrenamtlich für das Handwerk der Region Stuttgart - zum Beispiel in unseren Gremien, in Prüfungausschüssen oder den Innungen und Kreishandwerkerschaften. Wenn auch Sie ein Ehrenamt übernehmen möchten, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.Unbezahlbar: Ihr ehrenamtliches Engagement für das Handwerk
Warum Ihr Engagement so wichtig ist
Ehrenamtliches Engagement ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Handwerksorganisationen, denn hier bringen Praktiker ihre Erfahrungen mit ein. Von ihren individuellen Stärken und Zielen profitieren neben allen Beschäftigten des Handwerks auch die gesamte Wirtschaft sowie der Staat und die Gesellschaft.
Ein Schwerpunkt des ehrenamtlichen Engagements vieler Handwerker liegt in der Berufsausbildung und hier vor allem in den Prüfungsausschüssen für die verschiedenen Lehrberufe. Dieses freiwillige Engagement bringt beiden Seiten etwas: Die Auszubildenden erhalten durch den Einsatz der Praktiker eine hervorragende Berufsausbildung und haben damit auf dem Arbeitsmarkt sowie in den Unternehmen überdurchschnittliche Zukunftschancen. Wirtschaft und Gesellschaft profitieren davon, da die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes in erster Linie von der Qualifikation seiner Arbeitskräfte abhängt.
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer in der Vollversammlung, dem Vorstand und anderen Gremien der Handwerkskammer ist ein Beispiel für konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft. Nur so können Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und gesichert werden. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in den Gremien der Handwerkskammer trägt also entscheidend zum Erfolg des Handwerks bei.
Wenn Sie Interesse daran haben, eine ehrenamtliche Tätigkeit im Handwerk zu übernehmen, kommen Sie gern auf uns zu. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie direkt neben dem jeweiligen Ehrenamt.
Wichtige Ehrenämter im Überblick
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten für das Handwerk der Region Stuttgart lassen sich grob in vier Teilbereiche unterteilen: die Gremien und Organe der Handwerkskammer, den Bereich Aus- und Weiterbildung, die Handwerksorganisationen und die juristischen Ehrenämter.
Die Gremien und Organe der Handwerkskammer
Präsidium
Der Präsident und die zwei Vizepräsidenten bilden die Spitze des Ehrenamtes: unser Präsidium. In diesem Gremium werden alle Bereiche, mit denen sich die Organe der Kammer beschäftigen, vorberaten. DasPräsidium wird von der Vollversammlung für fünf Jahre gewählt. Präsident Rainer Reichhold vertritt die Interessen von fast 30.000 Betrieben in der Region Stuttgart. Zwei Vizepräsidenten stehen ihm zur Seite: Alexander Kotz vertritt als Betriebsinhaber die Arbeitgeberseite, Andreas Fiala kommt aus den Reihen der Arbeitnehmer.
Vollversammlung
DieVollversammlung ist unser oberstes Entscheidungsorgan und besteht aus 39 Delegierten. 13 Vertreter sind Arbeitnehmer, 26 vertreten das selbstständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe. Die Vollversammlung trifft die Grundsatzentscheidungen und übt das Budgetrecht aus. Sie entscheidet zum Beispiel über den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, Vorschriften zur Berufsausbildung, die Grundbeiträge und den Umlagesatz. Außerdem wählt sie das Präsidium, den Vorstand und die Ausschussmitglieder.
Vorstand
UnserenVorstand bilden der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und neun weitere Mitglieder. Er wird aus den Reihen der Vollversammlung für fünf Jahre gewählt. Ein Drittel der ehrenamtlichen Mitglieder sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der restliche Vorstand setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberseite zusammen. Dem Vorstand obliegt als Organ der Handwerkskammer deren Verwaltung. Er legt die Richtlinien fest und bereitet die Sitzungen unserer Vollversammlung vor.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein ständiger Ausschuss der Handwerkskammer. Er prüft den Jahresabschluss und berichtet darüber der Vollversammlung. Der Ausschuss prüft, ob der Wirtschaftsplan eingehalten ist, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig belegt und begründet sind, die Einnahmen ordnungsgemäß eingezogen und die Ausgaben zur Erfüllung der Kammeraufgaben und der rechtlichen Verpflichtungen geleistet wurden. Die Mitglieder dieses Organs werden aus der Mitte der Vollversammlung für fünf Jahre gewählt.
Teamleiter Finanzmanagement
Tel. 0711 1657-362
Mobil 0172 1861221
Berufsbildungsausschuss
Auch derBerufsbildungsausschuss (BBA) ist ein wichtiges ehrenamtliches Organ der Handwerkskammer. Seine Mitglieder werden über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und angehört. Dazu zählt alles, was von grundsätzlicher Bedeutung ist - zum Beispiel Prüfungsordnungen, die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) oder verschiedene Weiterbildungsregelungen. Der BBA besteht aus sechs Arbeitgebern, sechs Arbeitnehmern und sechs Lehrern an berufsbildenden Schulen.
Geschäftsführer Berufliche Bildung
Tel. 0711 1657-298
Mobil 0162 2571053
Fax 0711 1657-848
Bauausschuss
Der Bauausschuss bereitet im Rahmen des Wirtschaftsplans alle Entscheidungen der Vollversammlung zu den Baumaßnahmen der Kammer vor und begleitet sie. Er trifft im Benehmen mit dem Präsidenten und Hauptgeschäftsführer die Entscheidungen zur Durchführung der Maßnahmen und hat ggf. besondere Rechte bei der Vergabe. Ehrenamtliche Mitglieder sind Alexander Kotz (Vorsitzender), Andreas Fiala und Klaus Hoch. Von Seiten des Hauptamts sind Bernd-Michael Hümer und Dr. Bernd Stockburger im Ausschuss vertreten.
Vizepräsident (Arbeitgeberseite)
Tel. 0711 1657-257
Fax 0711 1657-859
Ehrenamt im Bereich Aus- und Weiterbildung
Gesellenprüfungsausschuss
DerGesellenprüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung von Auszubildenden zur Abschlussprüfung, beschließt die jeweiligen Aufgaben und kümmert sich um die sachgerechte Durchführung. Seine wichtigste Aufgabe liegt in der Abnahme der Prüfung: Der dreiköpfige Ausschuss, der paritätisch aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Berufsschullehrern besteht, stellt den Leistungsstand der angehenden Gesellen fest und bewertet die erbrachten Prüfungsleistungen. Außerdem übernimmt er die Dokumentation der Prüfung.
Fachexpertin Prüfungswesen
Tel. 0711 1657-315
Mobil 0162 4273798
Fax 0711 1657-814
Meisterprüfungsausschuss
Im Unterschied zu den Gesellenprüfungsausschüssen bestehenMeisterprüfungsausschüsse immer aus fünf Mitgliedern. Neben den drei Fachbeisitzern gibt es einen "Spezialisten" für die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und berufspädagogischen Kenntnisse sowie einen nicht dem Gewerk zugehörigen und damit neutralen Vorsitzenden. Die inhaltlichen Aufgaben des Meisterprüfungsausschusses entsprechen weitgehend denen eines Gesellenprüfungsausschusses (s.o.), die Prüfung selbst ist allerdings deutlich umfangreicher.
Fachexpertin Prüfungswesen
Tel. 0711 1657-315
Mobil 0162 4273798
Fax 0711 1657-814
Fortbildungsprüfungsausschuss
Neben Prüfungen mit Gesellen- und Meisterprüfungsausschüssen ist die Handwerkskammer auch bildungspolitisch verantwortlich und befugt, sonstige Fortbildungsprüfungsregelungen für das Handwerk zu erlassen. Auch für diese bestehen entsprechende Fortbildungsprüfungsausschüsse mit mindestens drei Mitgliedern, in denen fachliche Experten analog zu der Arbeit in den Meisterprüfungsausschüssen Prüfungen abnehmen.
Fachexpertin Prüfungswesen
Tel. 0711 1657-315
Mobil 0162 4273798
Fax 0711 1657-814
Ausbildungsbotschafter
Die landesweite InitiativeAusbildungsbotschafter verfolgt das Ziel, Jugendliche für eine duale Ausbildung zu begeistern. Auszubildende besuchen Schulklassen, berichten von ihren Erfahrungen und beantworten die Fragen der Schüler und Lehrer. Für die Region Stuttgart hat dieIndustrie- und Handelskammer (IHK) die Koordination übernommen. Sie ist die erste Anlaufstelle für Betriebe und Azubis, die das Projekt unterstützen möchten, aber auch für Schulen, die Ausbildungsbotschafter zu sich einladen möchten.
Stellvertretende Geschäftsführerin Geschäftsbereich Berufliche Bildung
Tel. 0711 1657-239
Mobil 0174 9490319
Fax 0711 1657-891
"Ich engagiere mich ehrenamtlich für das Handwerk, weil...
... ich aktiv etwas mitgestalten und einen Beitrag dazu leisten kann, dass mein Handwerksberuf interessant bleibt und auch künftig einen hohen Ausbildungsstandard hat."
Reiner Heinz, Mitglied im Gesellenprüfungsausschuss
... ich etwas Sinnhaftes tun und und zum gesellschaftlichen Zusammenleben beitragen möchte. Ich möchte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des handwerklichen Führungsnachwuchses leisten und kann dabei selbst noch eine Menge dazulernen."
Uwe Nerding, Vorsitzender mehrerer Meisterprüfungsausschüsse
Ehrenamtliche Handwerksorganisationen
Kreishandwerkerschaften
Wie alleKreishandwerkschaften sind auch die der Region Stuttgart Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie funktionieren gewerkeübergreifend und sind den sechs Stadt- und Landkreisen zugeordnet. Ihre Mitglieder sind die Innungen des Landkreises, in dem die Kreishandwerkerschaft ihren Sitz hat. Die zuständige KH vertritt in ihrem Bezirk die Interessen des selbstständigen Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe. An der Spitze der Organisation steht der von den Innungen gewählte Kreishandwerksmeister.
Fachexperte Recht und Handwerksorganisationen
Tel. 0711 1657-274
Mobil 0172 7928938
Fax 0711 1657-859
Innungen
Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Handwerkern. Ihre Mitglieder betätigen sich im selben Gewerk und in derselben Region. Sie engagieren sich für die Belange ihrer Mitglieder und nehmen auch wichtige Aufgaben für die duale Ausbildung wahr, die sie regeln, mitbegleiten und durchführen.Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und treten auch als vermittelnde Instanzen in Streitfällen zwischen Handwerkern und Kunden in Erscheinung. Ihr Vorstandsvorsitzender wird Obermeister genannt.
Fachexperte Recht und Handwerksorganisationen
Tel. 0711 1657-274
Mobil 0172 7928938
Fax 0711 1657-859
Unternehmerfrauen im Handwerk
DieUnternehmerfrauen im Handwerk sind ein freiwilliger Zusammenschluss derjenigen Frauen, die oft die Geschicke eines Handwerksbetriebs leiten. Mit ihre Engagement tragen sie wesentlich zum Erfolg der Handwerksbetriebe bei. Die Unternehmerfrauen verstehen sich als Berater-, Informations- und Serviceorganisation, zugleich aber auch als berufsübergreifende Interessenvertretung.In der Region Stuttgart sind sie in regionalen Arbeitskreisen tätig. Zwei dieser Arbeitskreise sind auf Bundesebene, vier auf Landesebene organisiert.
Stabsstelle Kommunikation und Politik
Tel. 0711 1657-262
Fax 0711 1657-859
Betriebswirte des Handwerks
DieBetriebswirte des Handwerks e.V. offerieren ihren Mitgliedern aktuelle und zukunftsorientierte Weiterbildungsangebote. Mit der Vereinsarbeit soll die Qualifikation der Mitglieder kontinuierlich verbessert und die Position des Handwerks gesellschaftlich und politisch gestärkt werden. Die Betriebswirte nehmen Einfluss bei politischen Entscheidungen und stehen ihren Mitgliedern in Fragen der Betriebsführung und bei Existenzgründungen beratend zur Seite.
Junioren des Handwerks
Die Junioren des Handwerks sind eine freiwillige Vereinigung von Handwerkern im Alter von 18 bis 40 Jahren, die sich mit ihren Ideen aktiv für die Interessen des Handwerks von morgen einsetzen. Sie verstehen sich als Nachwuchsorganisation und unabhängige Interessen- und Wertegemeinschaft. DieJunioren des Handwerks haben sich in einem Bundesverband und 13 Mitgliedsverbänden zusammengeschlossen. Der Landesverband kombiniert aktive Freizeitgestaltung mit der Vermittlung von Wissen.
Ehrenamt im Bereich der Gerichte
Ehrenamtliche Richter
Bei Arbeits- und Sozialgerichten wirken neben Berufsrichtern auchehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit. Die Stimme der Ehrenamtler hat dabei das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters: Sie bringen ihre Erfahrungen aus dem beruflichen Alltag bei der Urteilsfindung mit ein. So wird bei den Gerichtsverfahren die Praxisnähe gewährleistet. Wer dieses Ehrenamt ausüben möchte, muss bestimmtegesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsberaterin
Tel. 0711 1657-263
Fax 0711 1657-873