HandwerksorganisationenSo organisiert sich das Handwerk in Bund, im Land und regional
Das Handwerk organisiert sich in regionalen und in berufsspezifischen Zusammenschlüssen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragene Vereine verwaltet werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die Organisationsstruktur des Deutschen Handwerks.
Überblick: Die Organisationsstruktur des Handwerks
Die Organisationen des Handwerks unterscheiden sich nach ihrer regionalen und nach ihrer fachorientierten Ausrichtung sowie nach ihrer Rechtsform. Einen Überblick über die vertikale und horizontale Organisationsstruktur des Handwerks gibt ein Diagramm des Zentralverbands des Deutschen Handwerks:
Auf Bundesebene: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Sitz in Berlin ist die Spitzenvertretung des deutschen Handwerks. Er dient der einheitlichen Willensbildung in grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik.
Der ZDH vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung, der Europäischen Union (EU), internationalen Organisationen und anderen zentralen Behörden.
Im ZDH sind die 53 Handwerkskammern und 40 Zentralfachverbände sowie bedeutende wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen. In Brüssel unterhält der ZDH ein eigenes Büro.
Auf seinerWebsite und in seinemNewsletter informiert der Dachverband regelmäßig über seine vielfältigen Aktivitäten. Auch dieImagekampagne des deutschen Handwerks wird vom ZDH koordiniert.
Auf Landesebene: HANDWERK BW
HANDWERK BW, das bis 2022 als Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) fungierte, ist der Dachverband des baden-württembergischen Handwerks und seine Interessenvertretung auf Landesebene. Mitglieder von HANDWERK BW sind die acht baden-württembergischen Handwerkskammern mit Sitz in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.
Außerdem gehören dem als eingetragener Verein geführten Dachverband die Fachverbände des baden-württembergischen Handwerks an, die zugleich Arbeitgeber- als auch Branchenverbände sind. Ebenfalls Mitglieder sind zehn weitere Organisationen, die dem Handwerk eng verbunden sind.
Der BWHT wurde 1960 gegründet und unterhält seine Stuttgarter Geschäftsstelle in unmittelbarer Nähe zu unserem Kammergebäude. Seine Hauptaufgabe hat der Dachverband in der Handwerkspolitik und in der Lobbyarbeit gegenüber Vertretern der Politik und anderer gesellschaftlicher Bereiche. Seit 2015 ist Rainer Reichhold nicht nur unser Präsident, sondern auch Präsident von HANDWERK BW.
Auf seinerWebsite und in seinem Newsletter informiert der Verband regelmäßig über seine Aktivitäten.
Auf regionaler Ebene: Die Handwerkskammern
In Deutschland gibt es derzeitig 53 Handwerkskammern, acht davon mit Sitz in Baden-Württemberg. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts dienen sie alle der Selbstverwaltung des Handwerks. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer schreibt dieHandwerksordnung verbindlich vor.
Unser eigener Kammerbezirk besteht aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und dem Stadtkreis Stuttgart. Welche Handwerkskammer für welchen Betrieb zuständig ist, hängt vom Firmensitz ab und lässt sich bei der Initiative „handwerkskammer.de“ per Postleitzahl ermitteln:
Alle Handwerkskammern arbeiten mit einem Führungsteam, das aus der Mitte der Mitglieder gewählt ist – an der Spitze jeder Kammer stehen gewählte Handwerker (weitere Informationen finden Sie im BereichWahlen).
Neben uns als Handwerkskammer für die Region Stuttgart gibt es in Baden-Württemberg sieben weitere Handwerkskammern mit Sitz in Freiburg, Mannheim, Reutlingen, Heilbronn, Ulm, Karlsruhe und Konstanz.
Kreishandwerkerschaften: Das Dach der Innungen
Kreishandwerkschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie funktionieren gewerkeübergreifend und sind jeweils einem Stadt- oder Landkreis zugeordnet. Rechtlich unterstehen sie der Aufsicht der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Ihre Mitglieder sind die Innungen des Landkreises, in dem die Kreishandwerkerschaft ihren Sitz hat.
Rechtsgrundlage der Kreishandwerkerschaften (§§ 86ff. HwO)
Innerhalb ihres Bezirks vertritt eine Kreishandwerkerschaft die Interessen des selbstständigen Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe. Auf Wunsch der Innungen übernehmen Kreishandwerkerschaften auch die Geschäftsführung dieser Innungen. An der Spitze der Organisation steht der von den Delegierten der Innungen gewählte Kreishandwerksmeister.
In der Region Stuttgart gibt es sechs Kreishandwerkerschaften.
Kreishandwerkerschaft | Anschrift | Ort | Telefon | |
Kreishandwerkerschaft Böblingen | Schönaicher Straße 18 | 71032 Böblingen | 07031 763193 | info@kh-boeblingen.de |
Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen | Kandlerstraße 11 | 73728 Esslingen | 0711 9757430 | info@kh-esslingen-nuertingen.de |
Kreishandwerkerschaft Göppingen | Davidstraße 29 | 73033 Göppingen | 07161 73041 | info@kh-goeppingen.de |
Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg | Bismarckstraße 24 | 71634 Ludwigsburg | 07141 93990 | info@kh-lb.de |
Kreishandwerkerschaft Rems-Murr | Oppenländer Straße 40 | 71332 Waiblingen | 07151 956510 | info@kh-rems-murr.de |
Kreishandwerkerschaft Stuttgart | Heilbronner Straße 43 | 70191 Stuttgart | 0711 489730 | info@kh-stuttgart.de |
Innungen: Gemeinsam vor Ort
Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Handwerkern und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Mitglieder eint das Gewerk und der Ort oder die Region ihrer Betätigung. Deshalb engagieren sich die Innungen vor Ort für ihre Mitglieder. Aus historischer Perspektive stehen Innungen in der Nachfolge der Zünfte.
Rechtsgrundlage der Innungen (§§ 52 ff HwO)
Neben allgemeiner Lobbyarbeit nehmen Innungen wichtige Aufgaben für die duale Ausbildung wahr, die sie regeln, begleiten und durchführen. Sie vermitteln außerdem in Streitfällen zwischen Handwerkern und Auftraggebern.
Innungen stehen unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammern. Ihr Vorstandsvorsitzender wird Obermeister/in genannt. Aus der Arbeit der Innungen gehen Ausschüsse hervor, die Teilaufgaben der Handwerksorganisation übernehmen:
- Gesellenprüfungsausschuss
- Berufsbildungsausschuss
- Schlichtungsausschüsse
Wichtige Funktionen innerhalb des Organisationsgefüges nehmen auch der Lehrlingswart und der Fachbeirat ein.
In vielen Fällen betreiben Innungen eine gemeinsame Geschäftsstelle mit der jeweiligen Kreishandwerkerschaft. Kleinere Innungen fusionieren häufig mit anderen Innungen. In vielen Gewerken bilden sich immer häufiger Landesinnungen. Oft übernehmen auch Fachverbände deren Aufgaben.