RechtsgrundlagenVollversammlung: Alle Infos zu den Wahlen
Alle fünf Jahre wird unsere Vollversammlung neu gewählt. Lesen Sie hier, wie die Wahlen ablaufen.
Über die Wahlen der Vollversammlung
Wir als Handwerkskammer sind die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftszweigs und nehmen die Interessen von Handwerkern wahr. Das heißt: Nicht der Staat, sondern das Handwerk selbst kümmert sich um das, was für Handwerker relevant ist.
UnsereVollversammlung setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen und ist unser oberstes Entscheidungsgremium. Die parlamentarisch gestützte Interessensvertretung macht Kandidaten und Wahlen erforderlich, die alle fünf Jahre stattfinden.
Vor der Wahl
Rechtzeitig vor einer Vollversammlungswahl ruft der Wahlleiter dazu auf, Wahlvorschläge einzureichen. Das geschieht in unserem offiziellen Mitteilungsorgan, derDeutschen Handwerks Zeitung (DHZ).
Die Zeitung erhalten alle selbstständigen Mitglieder der Kammer kostenlos.
Wie Sie die Wahlunterlagen erhalten
Die Wahlen für nicht-selbstständige Handwerker laufen anders ab als die für selbständige. Das liegt daran, dass in der von uns geführten Handwerksrolle alle Selbstständigen verzeichnet sind, die ein Unternehmen führen, während es keine Datenbestände über deren Mitarbeiter gibt.
Die Wahl der Arbeitnehmervertreter folgt deshalb anderen Regeln als die Wahl der Vertreter der Arbeitgeberseite:
Arbeitgeber werden direkt von uns angeschrieben und erhalten die Wahlunterlagen – Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und den Rücksendeumschlag. Sie müssen lediglich den Stimmzettel ausfüllen und fristgerecht an den Wahlleiter zurücksenden.
Arbeitnehmer benötigen zum Erhalt der Wahlunterlagen eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, die sie dem Wahlleiter gegenüber als Wahlberechtigte legitimiert (Wahlberechtigungsschein). Sobald der Wahlleiter den vom Arbeitgeber unterschriebenen Wahlberechtigungsschein erhalten hat, verschickt er die Wahlunterlagen an die an der Wahl interessierten Beschäftigten. Auch deren Unterlagen umfassen Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und einen Rücksendeumschlag.
Nach der Wahl
Die Auszählung der eingegangenen Stimmen übernimmt der Wahlausschuss.
Der Wahlleiter veröffentlicht die Ergebnisse der Vollversammlungswahlen in denAmtlichen Bekanntmachungen auf unserer Website sowie in derDeutschen Handwerks Zeitung (DHZ).
Hier ist aktuelle Zusammensetzung unserer Vollversammlung zu finden.