Kontrolle bei Verdachtsfällen auf unerlaubte Handwerksausübung
Handwerkskammer und Ordnungsamt prüfen Kfz-Betriebe in Bietigheim-Bissingen
Pressenachricht Nr. 038/2021 vom 23. Juli 2021
Gemeinsam mit dem Ordnungs- und Sozialamt der Stadt Bietigheim-Bissingen hat die Handwerkskammer Region Stuttgart am 22. Juli 2021 in sechs Betrieben aus der Kfz-Branche unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Geprüft wurden Verdachtsfälle auf unerlaubte Handwerksausübung. Während diese sich bei den Kontrollen nicht bestätigten, wurde jedoch Nachholbedarf bei der Außenwerbung deutlich: Einige Unternehmen hatten in unzulässiger Weise mit Werbeschildern Dienstleistungen aus dem meisterpflichtigen Kfz-Handwerk beworben.
„Gewerbetreibende, die nicht als Kfz-Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen nur Tätigkeiten ausführen, die kein wesentliches handwerkliches Wissen und Können erfordern“, erklärt Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Dazu zähle etwa die Reinigung des Motors, ein Reifenwechsel oder die Erneuerung der Zündkerzen. Unmittelbar nachzuweisen waren untersagte Tätigkeiten, die dem meisterpflichtigen Kfz-Handwerk zugeordnet sind, bei der Prüfung keinem Betrieb – jedoch die Außenwerbung damit. So beanstandeten die Prüfer von Ordnungsamt und Kammer vor Ort gleich mehrere Werbeschilder, auf denen verbotenerweise mit Dienstleistungen wie Kfz-Service, Achsvermessung oder gar Karosseriebau geworben wurde. Diese müssen nun entfernt oder präzisiert werden.
Rainer Kunz, Sachgebietsleiter beim Ordnungs- und Sozialamt, zog am Ende des Tages ein positives Fazit: „Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die gemeinsamen Vor-Ort- Kontrollen mit den Experten der Kammer ermöglichen es uns, in nur einem Termin sowohl die Einhaltung der handwerksrechtlichen als auch der wettbewerbs- und gewerberechtlichen Vorgaben zu überprüfen und Betriebsinhaber aus einer Hand zu beraten.“
Weitere Prüfungen – auch in anderen Gewerken und Landkreisen – sind bereits geplant.
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt zur Abgrenzung der eintragungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten gibt es online unter www.hwk-stuttgart.de/kfz-kontrollen.
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