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Das Handwerk wertet das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan als unsägliche Hängepartie.Fahrverbote: Verunsicherung erreicht Höhepunkt

Unzumutbare Situation für Handwerksbetriebe

"Auch nach dem Urteil ist nicht klar, welche Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2018 nach Stuttgart einfahren dürfen", kommentiert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, dasUrteil des Verwaltungsgericht Stuttgarts über die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan.

Für Unternehmen sei das eine unzumutbare Situation.

"Täglich erreichen uns Anrufe von Betrieben, die seit Monaten Investitionen in ihren Fuhrpark zurückstellen müssen, weil es keine Rechtssicherheit gibt. Alle sind wegen der unklaren Situation stark verunsichert." Deshalb fordere das Handwerk endlich Planungssicherheit.

Nach wie vor verlasse sich das Handwerk, so Thomas Hoefling,  auf die Zusagen der Repräsentanten des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums, dass Handwerker auch zukünftig in die Stadt fahren dürfen. Hoefling: "Wir brauchen die Ausnahmen für den handwerklichen Wirtschaftsverkehr, sonst bleiben ab Januar Aufzüge stecken, Baustellen leer und Heizungen können auch nicht repariert werden - wir können dann schlichtweg nicht mehr arbeiten."

Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling.
Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling.

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Verkehr: Freie Fahrt für das Handwerk der Region

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