DatenschutzDSGVO: Webseiten-Verschlüsselung ist notwendig
Abmahnanwälte gehen gern gegen Betriebe vor, die eine Webseite ohne SSL-Zertifikat betreiben. Wir zeigen, was Sie beachten müssen.
Vorsicht bei fehlendem SSL-Zertifikat
Seit Umsetzung derDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten Handwerksbetriebe immer wieder Mahnungen mit hohen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines fehlenden SSL-Zertifikats auf ihrer Webseite.
Ist ein SSL-Zertifikat auf einem Webserver installiert, aktiviert es das digitale Sicherheitsschloss und das https-Protokoll. Es ermöglicht somit eine sichere Verbindung zwischen einem Webserver und einem Browser durch Verschlüsselung.
Sofern Daten auf einer Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel durch ein Kontaktformular, muss ein SSL-Zertifikat vorliegen. Ansonsten wird gegen die DSGVO verstoßen und eine Mahnung wäre gerechtfertigt.
Deshalb sollten Handwerksbetriebe ihre Webseiten-Anbieter kontaktieren und klären, ob ein solches Zertifikat vorliegt.