Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die DSGVO und was was kann ich bei einer Abmahnung tun? Ein neues ZDH-Merkblatt erklärt, worauf Sie achten sollten.DSGVO: Nur keine Panik!
Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
Die Umsetzung derDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt auch nach ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 für Betriebe und Handwerksorganisationen zu vielen Fragen. Müssen alle Bestandskunden angeschrieben werden? Wie ist mit Newslettern zu verfahren? Und was ist bei Webseiten zu beachten?
Diese und weitere praxisrelevanten Fragen beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in zwei verständlichen Merkblättern für Betriebe und Handwerksorganisationen:
FAQ zum Datenschutz für Betriebe
Vorsicht bei vermeintlichen Abmahnungen
Seit Inkrafttreten der DSGVO erhalten Handwerksbetriebe aus der Region Stuttgart immer häufiger E-Mails mit Betreffzeilen wie dieser: "DSGVO Beschwerdestelle Stuttgart | Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO". In der Mail selbst wird dann oft ein vermeintlicher Verstoß gegen den Datenschutz angegeben und um eine Kontaktaufnahme gebeten.
Hinter solchen Mails verbergen sich verschleierte Angebote zur Datenschutz-Beratung. Es handelt sich somit um eine Werbemail und nicht um eine Abmahnung.
Unser Rechtsberater Volker Süssmuth rät: "Bitte reagieren Sie auf solche Mails nicht, sondern löschen Sie sie direkt.“ Falls wirklich ein Verstoß vorliegen sollte, meldet sich dieLandesdatenschutzbehörde schriftlich per Post bei Ihnen und wird genau darlegen, was für ein Vergehen vorliegt.
Bisher blieb die im Vorfeld befürchtete Abmahnwelle jedoch aus.
Und ab Juli könnten die Abmahngebühren sogar für ein Jahr ausgesetzt werden, wie die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet:
Weitere Informationen und Kursangebot
Die IT-Agentur Projekt 29 berichtet in ihrem Blog von einem konkreten Praxisfall, in dem durch eine Nachricht einer angeblichen Beschwerdestelle versucht wird, die Anspannung und Unsicherheit bei Betrieben auszunutzen:
Projekt 29: Vorsicht vor falscher DSGVO-Beschwerdestelle
Beim kostenpflichtigen Seminar unserer Bildungsakademie in Stuttgart-Weilimdorf am 24. Juli können Sie Kenntnisse im Datenschutzrecht erwerben oder ggf. vertiefen. Außerdem lernen Sie, welche Umsetzungsmaßnahmen Sie in Ihrem Betrieb zu ergreifen haben: