Corona-PandemieCorona-Regeln: Was für Friseure und Kosmetiker gilt
Die Corona-Regeln für Friseursalons, Kosmetikstudios und Fußpfleger wurden schon im vergangenen Jahr erheblich gelockert. Wir informieren im Detail.
Was sich im Frühjahr 2022 geändert hat
DieSARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist bereits am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Gleiches gilt für dieSARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Für körpernahe Dienstleister und andere Handwerksbetriebe gibt es damit keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen und keine Maskenpflicht mehr.
Dienstleister und Betriebe entscheiden selbst, ob sie eine Maske tragen. Die Handlungsempfehlungen der Berufsgenossenschaften können als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine FAQ aktualisiert und weist darauf hin, dass Arbeitgeber nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet sind, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen:
BMAS: Empfehlungen zum Betrieblichen Infektionsschutz
Antworten auf handwerksspezifische Fragen rund um das Thema Corona finden Sie auf unsererSonderseite.
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