
RechtBetriebsnachfolge: Fünf Tipps von einem Stuttgarter Rechtsanwalt
Im Kurzinterview beantwortetGiuseppe Pranzo, Fachanwalt für Erbrecht und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), fünf Fragen zu rechtlichen Herausforderungen bei der Betriebsnachfolge.
1. Gibt es aus der Sicht eines Fachanwalts für Erbrecht die optimale Rechtsform für die Unternehmensnachfolge?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da immer die individuellen Aspekte des Einzelfalls maßgebend sind. So können zum Beispiel steuerliche Gründe für eine Personengesellschaft sprechen, Haftungsaspekte hingegen für eine Kapitalgesellschaft.
Auch kommt es gerade aus der Sicht eines Fachanwalts für Erbrecht darauf an, welche testamentarischen Regelungen erwünscht und erforderlich sind. Soll beispielsweise eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden, ist eine Kommanditgesellschaft oder eine GmbH die bessere Wahl als eine GbR oder OHG.
2. Was sind die wichtigsten Aspekte im Erbfall bzw. bei der Schenkung eines Einzelunternehmens?
Die Besonderheit eines Einzelunternehmens liegt darin, dass es eine wirtschaftliche Einheit verschiedener Vermögenspositionen darstellt und nicht, wie zum Beispiel der Anteil an einer Gesellschaft, so einfach„greifbar“ ist.
Da das Einzelunternehmen aus einzelnen Vermögensgegenständen besteht, muss der Erblasser bzw. Schenker bei seiner Nachfolge alle Vermögensgegenstände, die auf den Nachfolger übergehen sollen, detailliert beschreiben. Werden Vermögensgegenstände vergessen, drohen Steuerschäden.
3. Und was sind die wichtigsten Aspekte im Erbfall bzw. bei der Schenkung einer GmbH?
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen muss bei der Vererbung oder Schenkung eines GmbH-Anteils nur der Anteil an der GmbH bezeichnet werden, da eine GmbH eine sogenannte juristische Person ist, die als solche Rechtsträger und damit Eigentümerin der verschiedenen Vermögenspositionen ist. Die Vererbung bzw. Verschenkung eines GmbH-Anteils ist dadurch viel einfacher möglich.
Auch ist eine GmbH für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine durchaus geeignete Rechtsform.
4. Welche Fehler werden häufig im Erbfall bzw. bei Schenkungen in der Unternehmensnachfolge gemacht?
Leider einige, denn die Nachfolgethematik ist eine komplexe Regelungsmaterie, die Kenntnisse im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und auch im Steuerrecht erfordert. Häufig wird vergessen, dass es mit einem Schenkungsvertrag oder mit einem Testament nicht getan ist.
Eine gelungene Unternehmensnachfolge, sei es im Wege des Erbfalls oder im Wege der Schenkung, erfordert meist ein umfassendes Regelungswerk, bestehend aus Eheverträgen, Verträgen mit pflichtteilsberechtigten Angehörigen etc. Vor allem ist jedoch stets eine Abstimmung des Testaments oder des Schenkungsvertrags mit dem Gesellschaftsvertrag erforderlich.
Außerdem sollte der Unternehmer stets für ausreichendes Privatvermögen sorgen, da potenzielle Erben, die nicht Unternehmensnachfolger werden sollen, aus erbrechtlichen Gründen meistens abgefunden werden müssen.
5. Wo können sich Handwerksbetriebe beraten lassen?
Grundsätzlich ist eine erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und auch steuerrechtliche Beratung sinnvoll. Ein Steuerberater, ein Fachberater für Unternehmensnachfolge und/oder ein Fachanwalt für Erbrecht sind sicherlich die richtige Anlaufstelle.
Giuseppe Pranzo, Fachanwalt für Erbrecht und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fünf Fragen an einen Steuerberater
Auch Steuerberater sind im Rahmen einer Betriebsnachfolge eine wichtige Anlaufstelle. In Ausgabe 08/2023 der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) haben wir uns deshalb an Steuerberater Klaus Kopp von derH/W/S Kopp GmbH & Co. KG in Korb gewandt:
Vor einigen Jahren stand uns Klaus Kopp auch für ein Video-Interview zur Verfügung, das inhaltlich aktuell ist.