Ausbildung als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d)
Bei der Arbeit als Zupfinstrumentenmacher (m/w/d) gibt Abwechslung den Ton an. Du baust nicht nur Harfe, Mandoline und Zither und Gitarre du weißt auch wie man sie repariert und triffst so auf die verschiedensten Menschen.Auf den Sound kommt es an. Dabei muss man auf vieles achten, aber besonders auf die Werkstoffe. Das sind überwiegend Palisander, Fichten- und Ebenholz.
Mit Hilfe moderner Maschinen formst du daraus die einzelnen Teile wie Resonanzkörper, Hals und Griffbrett. Zu deinen weiteren Aufgaben gehört es auch, die Instrumente zu polieren und zu lackieren. Die Montage der Mechanik und das Aufziehen der Saiten erledigst du natürlich ebenfalls. Eine immer größere Rolle spielen vor allem elektronische Tonabnahmesysteme. Es versteht sich von selbst, dass du bei all dem ein gutes musikalisches Gehör sowie eine gewisse Spielfertigkeit besitzen solltest.
Eine Leidenschaft, zwei Richtungen
Da Harfen und Gitarren ganz unterschiedlich hergestellt werden, spezialisierst du dich auf eine Fachrichtung. Im Harfenbau gibt es neben der Konzertharfe auch die historische Barockharfe und die keltische Harfe. Neben der klanglichen Feinabstimmung sind auch feinmotorische Fähigkeiten gefragt: So sind zum Beispiel für eine Konzertharfe rund 1.500 handpolierte Einzelteile und präzise Nietbohrungen von 1/100 mm erforderlich.
Im Gitarrenbau hast du es zu tun mit dem wahrscheinlich beliebtesten Instrument der Welt. Gerade wegen ihrer Klangvariationen ist die Gitarre in beinahe jeder Musikrichtung zu Hause - von Klassik bis Heavy Metal. Du arbeitest hauptsächlich in Betrieben des Musikinstrumentenbaus, aber auch im Musikalienfachhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
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Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.