Ausbildung als Zimmerer (m/w/d)
Vorm Kopf sollte er das berühmte Brett nicht haben, ansonsten darf der Zimmerer (m/w/d) aber gerne ein Faible für Hölzernes besitzen. Sollte er sogar, denn Tag für Tag arbeitet er mit dem nachwachsenden Baustoff und schafft anspruchsvolle Holzkonstruktionen für behagliche Wohnhäuser, Kindergärten oder Schulen. Aber auch bei Sanierungen von alten Fachwerkhäusern, Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen oder bei Ingenieurbauwerken, wie zum Beispiel Brücken, sind seine Fähigkeiten und Fertigkeiten gefragt.
Der Neubau hochmoderner Holzhäuser, die alle Bauherrenwünsche nach zukunftsorientiertem Wohnen erfüllen, ist nur einer von vielen Tätigkeitsbereichen des Zimmerers (m/w/d). Auch widmet er sich dem Dachgeschossausbau, der Verbesserung der Wärmedämmung im Fassaden-, Wand- und Dachbereich, dem Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie der Eindeckung von Dächern.
Computersoftware und Holzhardware
Aus welchem Holz solltest du geschnitzt sein, wenn du diesen Beruf ergreifen willst? Zimmerer (m/w/d) müssen bei komplizierten Bauplänen durchblicken und sich die Zeichnungen räumlich vorstellen können. Längst Einzug gehalten haben in die Holzbaubetriebe der Computer für die Arbeitsvorbereitung und zur Erstellung technischer Zeichnungen sowie CNC-gesteuerte Abbundmaschinen für die Fertigung der Bauteile. Der Umgang mit dieser Technik ist heute Stand der Ausbildung und ein Muss bei der Abwicklung von Holzbauaufträgen. Aber auch Handarbeit ist nach wie vor gefordert - bis alles genau passt. Zimmerer (m/w/d) ist eben ein moderner Beruf mit uralter Tradition.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei Bau – Dein Ding.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
3. Lehrjahr: | 1550,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.