Ausbildung als Werksteinhersteller (m/w/d)
Zeit ist Geld. Das gilt im Baugewerbe ganz besonders. Deshalb bist du als Werksteinhersteller (m/w/d) gefragt. Denn du kümmerst dich um den Bau von Betonfertigteilen und Betonwerksteinerzeugnissen - und beschleunigst die Fertigstellung eines Projektes mit den vorgefertigten Elementen ganz erheblich. Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und -Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau - deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt.
Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden - ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird - im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.
Präzision und die richtigen Betonrezepte
Als Werksteinhersteller (m/w/d) müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten.
Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1055,80 € |
2. Lehrjahr: | 1251,32 € |
3. Lehrjahr: | 1446,84 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
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Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.