Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)
Wenn du gerne unter freiem Himmel arbeitest, bist du hier genau richtig. Denn frische Luft gibt es für Tiefbaufacharbeiter (m/w/d) in Hülle und Fülle. Du arbeitest im Straßenbau, Kanalbau, Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Spezialtiefbau oder Gleisbau direkt auf oder unter der Erde. Je nach Schwerpunkt deiner Ausbildung führst du Erdbauarbeiten durch oder stellst Baugruben, Verkehrswege und -flächen her. Weitere Schwerpunkte können auch der Einbau von Ver- und Entsorgungssystemen oder Bohrungen im Erdreich sein.
Allround-Talent
Auch im Tiefbau gibt es Überflieger. Diese Wesen besitzen zwar keine Schwingen, allerdings sollten ihnen in Sachen handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit Flügel wachsen. Als Allround-Könner in deinem Fachgebiet bist du zwar kein Spezialist, aufgrund deiner breiten Ausbildung kannst du aber problemlos innerhalb aller Bereiche des Tiefbaus wechseln. Zum Tiefbaufacharbeiter (m/w/d) hast du es bereits nach zweijähriger Lehrzeit gebracht. Möglich ist nach einem weiteren Jahr Lehre eine Gesellenprüfung mit Abschluss in den Berufen Straßenbauer, Spezialtiefbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer oder Gleisbauer (m/w/d).
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei Bau – Dein Ding.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.