Ausbildung als Schornsteinfeger (m/w/d)
Das Bild des rußverschmierten, schwarzen Mannes entspricht längst nicht mehr der Realität - mit Kohle heizen nur noch wenige Haushalte in Deutschland. Trotzdem bringst du als Schornsteinfeger (m/w/d) den Menschen Glück. Denn du sorgst für Sicherheit, Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit der Haushalte.Die Arbeit des Schornsteinfegers (m/w/d) beschränkt sich längst nicht mehr auf das Kehren eines Ofens oder Schornsteins.
Die Beratung der Kunden steht an erster Stelle: Du bist kompetente und neutrale Ansprechperson in allen Fragen rund ums Haus. Vor allem im Rahmen des Umweltschutzes, der immer bedeutender wird, kommt dem Schornsteinfeger (m/w/d) eine wichtige Rolle zu. Anhand von Messungen an den Feuerungsanlagen stellst du fest, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadstoffausstoß eingehalten werden. Du dokumentierst diese Mess- und Prüfergebnisse für die Eigentümer und die Behörden. Darüberhinaus checkst du, ob Brennstoffe optimal und sicher genutzt werden.
Moderne Technologien und Umgang mit Menschen
Bei regelmäßigen Kontrollen sorgst du dafür, dass Schornsteine, Kamine, Heizungs- und Lüftungsanlagen sauber sind - und dass sie einwandfrei und ordnungsgemäß funktionieren. Treten gefährliche Mängel auf, meldest du sie dem Betreiber oder Eigentümer und überwachst deren Beseitigung.
Der Beruf des Schornsteinfegers (m/w/d) ist also auch heute noch brandaktuell und hat interessante Aufgaben zu bieten. Du nutzt moderne Technologien, kommst viel herum, lernst Menschen kennen und trägst aktiv zur Luftreinhaltung bei.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.