Ausbildung als Sattler (m/w/d)
Um eines vorwegzunehmen: Als moderner Sattler (m/w/d) hast du nicht nur mit Pferden zu tun. Du kannst zum Beispiel auch an so manchem Auto herumschrauben. Dabei steht die Verarbeitung von Leder und anderen Werkstoffen im Mittelpunkt. Als Sattler (m/w/d) beschäftigst du dich aber auch mit Holz- und Metallbearbeitung. Für deine Arbeit benötigst du einiges an Ausrüstung, unter anderem Näh-, Stanz- und Pressmaschinen und andere Spezialwerkzeuge.
In diesem Beruf gibt es drei Spezialisierungen. Wird etwa einem Kunden das Cabrio-Verdeck aufgeschlitzt, dann muss der Autosattler ran. Entweder du flickst die feste Plane oder du fertigst nach Bedarf ein komplett neues Verdeck an. Auch Sitzpolster kannst du für deine Kunden reparieren oder produzieren. Das Aufgabengebiet des Autosattlers (m/w/d) umfasst darüber hinaus die Fertigung und Reparatur von Planen und Innenausstattungen für Fahrzeuge aller Art. Du kannst dich aber auch als Sportsattler oder Feintäschner (m/w/d) spezialisieren.
Aufsatteln zum Erfolg
Der Sportsattler (m/w/d) bringt mit seinen Leistungen und handwerklichen Fertigkeiten nicht nur Pferd und Reiter auf Trab. Er fertigt und richtet eine Vielzahl von Artikeln in seiner Werkstatt: von der Eishockey- bis zur Drachenfliegerausrüstung, von Kleidungsstücken - einschließlich Lederhose - bis hin zu Sportgeräten. Der Kontakt zum Kunden inklusive eines kompetenten Verkaufs- und Beratungsgesprächs sorgt dafür, dass du in diesem Beruf fest im Sattel sitzt.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 810,00 € |
2. Lehrjahr: | 900,00 € |
3. Lehrjahr: | 1000,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.