Ausbildung als Raumausstatter (m/w/d)
Vom Wohnzimmer bis hin zum Konzertsaal – mit Farben, Stoffen und Formen gestaltest du Räume aller Art. Alten Mief setzt du vor die Tür und sorgst dann dafür, dass in Gebäuden der passende Stil Einzug hält. Als Raumausstatter (m/w/d) verpasst du deinen Objekten je nach Bedarf und Kundenwunsch die richtige Atmosphäre. Mal zauberst du ein heimeliges Wohlgefühl fürs Wohnzimmer, mal konzipierst du die coole Zweckmäßigkeit eines modernen Büros. Kreativ, geschmackvoll und mit handwerklichem Geschick verwendest du für Wand und Boden oft kostbare Materialien. Um die perfekte Optik zu schaffen, lässt du erst einmal den Raum auf dich wirken. Dann spielst du so lange mit deinen Ideen, bis du für jeden Auftrag das gewisse Etwas gefunden hast und aus einem gewöhnlichen Zimmer etwa ein schickes Bistro machst.
Etwas für aufgeräumte Charaktere
Wenn du Stilempfinden, Einfühlungsvermögen und kunsthandwerkliches Geschick besitzt, dann findest du in diesem Beruf ein weites Betätigungsfeld. Als Raumausstatter (m/w/d) arbeitest du oft selbstständig, hast Kontakt mit vielen Menschen und häufig wechselnde Einsatzorte. Immer wieder kommen neue Kunden mit den unterschiedlichsten Wünschen zu dir. Die einen möchten eine anspruchsvolle Dekoration, die anderen ihre Polstermöbel aufgearbeitet oder restauriert haben und wieder andere möchten, dass du ihnen ein komplettes Gebäude einrichtest. So gibt dir der Beruf ständig Raum für neue Ideen.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 810,00 € |
2. Lehrjahr: | 900,00 € |
3. Lehrjahr: | 1000,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.