Ausbildung als Polster- und Dekorationsnäher (m/w/d)
Im Bett, auf der Couch oder im Sessel finden viele es einfach am schönsten. Als Polster- und Dekorationsnäher (m/w/d) sorgst du dafür, dass Kissen und Matratzen, aber auch Sofas, Sessel und Liegen bequem und schön anzusehen sind. Darüber hinaus nähst du Vorhänge, textile Rollos, Wandbespannungen und Lampenschirme. Als Polster- und Dekorationsnäher (m/w/d) arbeitest du in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks, in der industriellen oder handwerklichen Polstermöbelherstellung und in Gardinenfabriken. Aber auch bei Zulieferern für Kraftfahrzeugteile, insbesondere Herstellern von Fahrzeugsitzen, bei Eisenbahnausstattern, Bootssattlereien und in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern bist du im Einsatz.
Anhand von Vorlagen, Zeichnungen und Zuschnittschablonen, die du auch selber herstellst, schneidest du die unterschiedlichsten Stoffe in die richtige Form und nähst sie danach per Hand oder Maschine zusammen. Des Weiteren bringst du Knöpfe, Spitzen, Fransen, Kordeln oder Reißverschlüsse an und bügelst die schönen Stücke.
Daneben berätst du deine Kunden, informierst sie über die Auswahl des geeigneten Materials, misst Räume aus und fertigst entsprechende Entwurfszeichnungen an. Dabei ist ein gutes Einfühlungsvermögen sowie Sinn für Formen und Farben nötig, um den Geschmack deiner Kunden zu treffen.
Gutes Stilempfinden
Als Polster- und Dekorationsnäher (m/w/d) solltest du sowohl im Team als auch selbstständig arbeiten und dich auf die speziellen Wünsche deiner Kunden einstellen können. Wenn du also gerne gestalterisch und zeichnerisch arbeitest, Geduld sowie ein gutes Stilempfinden und Gefühl fürs Einrichten hast, ist der Beruf des Polster- und Dekorationsnähers womöglich genau das Richtige für dich.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.