Ausbildung als Oberflächenbeschichter (m/w/d)
Gemeinhin gilt es als wenig erstrebenswert, sich mit Dingen nur „oberflächlich“ zu beschäftigen. Bei der Berufswahl gibt es aber eine löbliche Ausnahme: den Oberflächenbeschichter (m/w/d). Aber was steckt hinter dieser Berufsbezeichnung? Metallteile lassen dem Rostteufel kaum eine Chance, wenn sie veredelt sind. Und auch die Widerstandsfähigkeit bei harter Beanspruchung wächst. Das ist zum Beispiel vorteilhaft bei Karosserieteilen oder anderen metallischen Gegenständen, die für lange Zeit funktionstüchtig bleiben müssen. Denn es spart Rohstoffe, wenn Teile länger haltbar sind.
Du nimmst dich als Oberflächenbeschichter (m/w/d) vieler verschiedener Dinge an: Technische, aber auch dekorative Gegenstände, beispielsweise Leiterplatten, Felgen, Uhren, Kunststoffe, Brillengestelle und Schmuck, erhalten durch das Galvanisieren eine schützende "Haut". Diese kann aus Gold, Silber, Nickel oder Chrom sein – je nach dem Verwendungszweck des jeweiligen Werkstücks.
Naturwissenschaftliche Grundkenntnisse und handwerkliches Geschick
Einige Eigenschaften solltest du für deine Aufgaben in diesem Beruf mitbringen: Wenn es um Oberflächen geht, ist beispielsweise Gründlichkeit angesagt, etwa beim Schleifen, Polieren und Bürsten bei der Vor- und Nachbehandlung. Auch physikalische, chemische und mathematische Grundkenntnisse gehören zusammen mit handwerklichem Geschick zur Oberflächenveredelung dazu, wenn du dich in diesem Beruf verwirklichen willst. Und, nicht zu vergessen: Um die Umwelt nicht zu belasten, muss du auch spezielle Abwasseranlagen überwachen können.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 850,00 € |
2. Lehrjahr: | 880,00 € |
3. Lehrjahr: | 940,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
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Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.