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Ausbildung als Metallbauer (m/w/d)

Du hast gerne die Wahl und interessierst dich für moderne Technik? Dann ist Metallbauer (m/w/d) vielleicht das Richtige für dich. Denn in diesem Beruf kannst du in drei verschiedenen Fachrichtungen tätig werden: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau. In allen Bereichen kommen reine Handarbeit und hoch technisierten Verfahren zum Einsatz. Beim Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster Technik immer mehr im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen ihre Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und Anhänger, Förder-, Schließ- und Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metall-Arbeiten geht: Zahlreiche technische Innovationen machen mittlerweile die pure Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt ist.



Drei Fachrichtungen - drei Chancen

Natürlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich „Konstruktionstechnik“ fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase bist du dabei wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit künstlerischem „Fingerspitzengefühl“ bist du in der „Metallgestaltung“ richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat kommt es im Fachbereich „Nutzfahrzeugbau“ an. Vom Silofahrzeug bis zum Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport gilt es hier, mit Gespür für den besonderen Fall das erworbene Know-how auszuspielen.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1059,00 €
2. Lehrjahr:1108,00 €
3. Lehrjahr:1189,00 €
4. Lehrjahr:1252,00 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Metallbauer (m/w/d): 11

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Metallbauer (m/w/d): 3

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.