Ausbildung als Kosmetiker (m/w/d)
Als ausgebildeter Kosmetiker (m/w/d) bist du der Experte in Sachen Aussehen und Wohlfühlen. Der Alltagsstress belastet nicht nur die Seele, sondern auch den Körper. Du schenkst deinen Kunden daher ein gepflegtes Äußeres, sorgst für Entspannung und entführst sie in die Wellnesswelt.Um Äußerlichkeiten kümmerst du dich natürlich leidenschaftlich, aber da Schönheit auch von innen kommt, bietest du eine ganzheitliche Beratung an: Ernährung und allgemeine Gesundheit sind dabei ebenfalls wichtige Themen. Mit Fingerspitzengefühl machst du das Beste aus jedem Typ. Du pflegst Haut und Nägel, reinigst die Haut, entfernst unerwünschte Haare, verabreichst Dampfbäder, Masken und Massagen und trägst das passende Make-up auf. Du betreust jeden Kunden individuell: von der auf den Hauttyp abgestimmten Pflege bis hin zur richtigen Lippenstiftfarbe. Für die Beratung in der Kosmetik brauchst du viel Einfühlungsvermögen, schließlich stehst du hautnah mit den Kunden in Kontakt. Je genauer du ihnen zuhörst und je mehr du auf sie eingehst, desto wohler fühlen sie sich unter deinen einfühlsamen Händen. Natürlich weißt du, was gerade in puncto Mode und Beauty angesagt ist - aber du achtest natürlich immer darauf, ob die neuesten Trends deinem jeweiligen Kunden auch stehen.
Kreativ und modebewusst
Du bist im Kosmetikstudio, aber auch in Friseursalons, Parfümerien, Hotels, im Wellnessbereich, in hautärztlichen Praxen und Kureinrichtungen im Einsatz. Wenn du kreativ sowie modebewusst bist und einen guten Draht zu Menschen hast, dann mach diesem Beruf ruhig schöne Augen.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 550,00 € |
2. Lehrjahr: | 649,00 € |
3. Lehrjahr: | 742,50 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.