Ausbildung als Klempner (m/w/d)
Manchmal ist vom "Spengler" (m/w/d) die Rede. Andernorts spricht man hingegen vom "Flaschner" (m/w/d) oder auch vom "Blechner" (m/w/d) . Das schöne ist: Als Klempner (m/w/d) kannst du dich immer angesprochen fühlen - weil dein Beruf nicht nur vielfältig ist, sondern auch in verschiedenen Regionen ganz verschiedene Namen trägt. Trotz dieser Unterschiede sind die Aufgaben für Klempner aber in allen Regionen gleich. In deinem Beruf leistest du einen Beitrag zum modernen Bauen. Denn die mit Kupferblechen gedeckten Dächer, die auf Kirchen oder anderen Bauwerken bewundert werden können, sind auch dir zu verdanken. Als Klempner übernimmst du bei Wind und Wetter die fachgerechte Montage und sorgst dafür, dass diese "Glanzpunkte" im Städtebild auch dicht sind.
Du schneidest die Bleche meistens in der Werkstatt zu. Dort triffst du auch die Vorbereitungen für die Montage am Bau: Du biegst, falzt und formst die Bleche. Arbeitserleichterungen bringt dabei der Einsatz von Maschinen. Es gibt zwar auch vorgefertigte Teile, aber im Vordergrund steht für dich die handwerkliche Einzelfertigung, die bei der Restaurierung wie am Neubau Maßarbeit gewährleistet.
Wissen über Werkstoffe
Wenn es darum geht, Metalldächer oder Metallfassaden, Dachrinnen oder Regenfallrohre anzubringen, musst du über Metalle, Kunststoffe und deren jeweiligen Verwendungszweck genau im Bilde sein. Und auch Wissen über die entsprechenden Verbindungstechniken wie das Falzen, Nieten und Kleben brauchst du für die Arbeit.
Zudem gibt es einige Eigenschaften, die du für diesen Beruf mitbringen solltest: Spaß an der Arbeit auf Baustellen, Schwindelfreiheit in luftiger Höhe, Lust auf Teamwork, Aufgeschlossenheit gegenüber Umweltschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 875,00 € |
2. Lehrjahr: | 950,00 € |
3. Lehrjahr: | 1125,00 € |
4. Lehrjahr: | 1250,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.