Ausbildung als Keramiker (m/w/d)
Keine Frage, als Keramiker (m/w/d) gestaltest du mit Ton, einem formbaren Material aus der Erde. Aus dieser Masse formst du schöne Gegenstände zum Gebrauch oder zur Dekoration: Vasen, Schalen, Tassen, Teller und Krüge, aber auch Ofenkacheln, Gartenkeramik, Reliefs und Wandverkleidungen. Dein Beruf bringt jedoch nicht nur viele verschiedene Produkte hervor, sondern umfasst auch eine große Fülle von weiteren Tätigkeiten.Du entwickelst eigene Ideen oder fertigst kunstvolle Gegenstände, die speziellen Kundenwünschen entsprechen. Vom Einfall bis zum fertigen Produkt kommt dabei alles aus deiner Hand. Viel Kreativität, Formgefühl und ästhetisches Empfinden sind beim Entwurf gefordert, wobei Form und Funktion des Werkstückes eine Einheit bilden müssen. Im nächsten Schritt wählst du die Masse aus und bereitest sie auf. Die Art der Formgebung richtet sich dann nach dem gewünschten Produkt: Freidrehen auf der Töpferscheibe, Modellieren, Überformen, Eindrehen, Überdrehen, Stanzen und Gießen sind die Arbeitstechniken, die du anwendest.
Viel Erfahrung, gestalterische Fähigkeiten und technisches Wissen
Die Dekoration erfordert ein hohes Maß an Vorstellungsvermögen, gestalterische Fähigkeiten, Geschicklichkeit im Umgang mit den Dekorationswerkzeugen, insbesondere den Pinseln sowie gute Kenntnisse der Materialien. Viel Erfahrung und technisches Wissen brauchst du als Keramiker (m/w/d) im Hinblick auf die Rohstoffe zur Glasurentwicklung, die Überwachung des Trockenprozesses und des Brennvorgangs und die physikalischen und chemischen Zusammenhänge.
Kunden erwarten handwerkliche Qualität
Du führst mit Kunden Beratungs- und Verkaufsgespräche. Kenntnisse über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie Marketing und Fähigkeiten im Umgang mit Menschen sind dazu erforderlich. Du brauchst Verantwortungsbewusstsein, insbesondere bei der Qualitätssicherung.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.