Ausbildung als Holzspielzeugmacher (m/w/d)
Bauklötze staunt derjenige, der die vielfältigen Produkte betrachtet, die du als Holzspielzeugmacher (m/w/d) herstellst. Ob Schaukelpferde, Ritterburgen oder Puppenstuben – du entwirfst und gestaltest hochwertige Spielgeräte. Und auch Großspielzeuge auf Spielplätzen und in Kindergärten stammen aus deiner Hand. Zur großen Freude der Kleinen, wenn sie zum Beispiel ein neues Klettergerüst stürmen. Dennoch ist der Beruf kein „Kinderspiel“: Mit dem Entwurf und der Skizzenerstellung fängt es an und hört bei der Auswahl und der Lagerung geeigneter Holzarten noch lange nicht auf. Sägen, Fräsen, Schnitzen, Hobeln, Verleimen und Drehen – das alles hast du als Holzspielzeugmacher drauf. Ganz besonders wichtig ist dabei: Während aller Arbeitsschritte achtest du ganz genau darauf, dass die Produkte absolut kindersicher sind und auch extreme Belastungen aushalten. Selbstverständlich verwendest du deshalb für die Oberflächenbehandlung ausschließlich unschädliche und umweltfreundliche Lasuren, Lacke, Öle und Farben.
Mit Maschinen und Ideen
Dein Handwerkszeug in diesem Beruf sind unter anderem Hobelmaschinen, Bandsägen, Bandschleifer und maschinelle Laubsägen. Damit kannst du Holzarten wie Erle, Esche, Buche, Kiefer oder Eiche fachgerecht bearbeiten. So entstehen neben den Spielgeräten auch dekorative Gegenstände – zum Beispiel Weihnachtskrippen, Nussknacker und Kerzenständer.
Aber du konstruierst nicht nur, sondern machst dich in der Folge auch daran, deine Produkte zu verzieren. Dabei spielen Schleifen, Grundieren, Wachsen und Polieren eine Rolle. Und wenn Farbe ins Spiel kommt, wendest du außerdem noch unterschiedliche Druckverfahren zum Beschichten an. Oder aber du schnitzt freihändig plastische Ornamente und leimst sie an – damit die Kleinen dann tatsächlich Bauklötze staunen können.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.