Ausbildung als Holzblasinstrumentenmacher (m/w/d)
Während einige Holzblasinstrumente wirklich nur aus Holz gemacht sind, bestehen andere, wie Klarinetten, Oboen oder Fagotte, aus Holz und Metall. Und das Saxofon ist das wohl bekannteste Beispiel dafür, dass Holzblasinstrumente auch komplett aus Metall bestehen können. Als Holzblasinstrumentenmacher (m/w/d) musst du daher nicht nur das Naturmaterial Holz, sondern auch Metall bearbeiten können: Drechseln, Schmieden, Feilen und Löten gehören zu deinen Fertigkeiten.
Du bearbeitest ausgesuchte wertvolle Harthölzer - aus unseren Breitengraden sowie aus Afrika und Mittelamerika - genauso wie die Klappenteile aus Edelmetall, die auf das Holzinstrument montiert werden und mit deren Hilfe die Tonlöcher abgedeckt werden.
Mit Feinmechanik und Freude
Du solltest handwerkliches Geschick und Freude an feinmechanischer Arbeit mitbringen, wenn du den Beruf des Holzblasinstrumentenmachers (m/w/d) erlernen möchtest. Hilfreich - aber keine Voraussetzung - ist es zudem, wenn du schon ein Instrument spielen kannst. Das lässt sich aber auch nachträglich noch erlernen.
Wenn du in diesem Beruf nicht in Handwerks- und Industriebetrieben neue Instrumente herstellst, kann es sein, dass du in Musikhäusern und Reparaturbetrieben zum Einsatz kommst. Denn Service und Reparaturen sind wichtige Standbeine für deinen Berufszweig. Schließlich ist bei jedem Holzblasinstrument von Zeit zu Zeit eine Reparatur fällig.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 820,00 € |
2. Lehrjahr: | 900,00 € |
3. Lehrjahr: | 1010,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.