Ausbildung als Holz- und Bautenschützer (m/w/d)
Einsatz in vier Wänden – wenn Feuchtigkeit oder Holzschädlinge eine Wohnung oder ein Haus gefährden, beginnt deine Mission als Holz- und Bautenschützer (m/w/d). Dabei wirst du immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, weil sowohl die Schäden als auch deren Ursachen sich von Fall zu Fall unterscheiden. Die meisten dieser Aufgaben lassen sich nur im Team bewältigen.Der Holz- und Bautenschützer (m/w/d) muss in einem ersten Schritt eine Diagnose erstellen: Wie ist der Schaden an Holz, Holzbauteilen und deren Einbindungsbereichen entstanden? Wo liegen die Ursachen für nasse Wände, Risse in Mauern, Schimmelpilzen in Wohnungen oder Holzschädlingen im Dachstuhl? Dann ergreift er Maßnahmen zum Bekämpfen holzzerstörender Insekten oder behandelt und beseitigt Pilzbefall. Auch beugt er künftigen Schädigungen des Holzes vor.
Für diese Aufgaben ist wichtig zu erkennen, wie äußere Einflüsse auf das jeweilige Holz wirken. Faktoren wie Feuchtigkeit, Temperatur, Schadstoffe auf Baumaterialien spielen eine Rolle. Aber auch mit den biologischen Eigenschaften von Holz- und Holzschädlingen sowie den chemischen Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln musst du dich auskennen.
Höflichkeit und Sauberkeit
Viele Schäden müssen beseitigt werden, während die jeweilige Wohnung noch bewohnt ist. Selbstverständlich nimmst du dann Rücksicht auf die Mieter oder Besitzer und achtest besonders auf Sauberkeit bei deiner Arbeit. Außerdem solltest du gegenüber dem Kunden seriös auftreten.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei Bau – Dein Ding.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
3. Lehrjahr: | 1550,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
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Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.