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Sven Vietense - Fotolia.com

Ausbildung als Hörakustiker (m/w/d)

Für die Bedürfnisse deiner Kunden bist du ganz Ohr. Subwoofer und Dolby-Surround-Anlagen gehören aber nicht zu deinem Metier. Für dich als Hörakustiker (m/w/d) stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere sein Hörvermögen, im Mittelpunkt.Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es dir, Schäden beziehungsweise Schwächen an dem empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Du passt Hörsysteme elektroakustisch und individuell an, denn der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse deiner Kunden sind sehr unterschiedlich. Damit du für jeden den richtigen Ton triffst, ermittelst du das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik. Auch beim Herstellen von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Du fertigst jedes als Einzelstück passgenau an, denn die Form und der exakte Sitz sind entscheidend. In der Feineinstellung der Hörsysteme sind dir Computerprogramme vertraute Hilfsmittel.



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Verständnis zeigen und ein gutes Ohr haben

Deine handwerklichen Fertigkeiten und technische Perfektion führen dich als ausgebildeten Hörakustiker (m/w/d) zum Erfolg. In deinem Beruf ist auch der zwischenmenschliche Kontakt ein wichtiger Aspekt. In persönlichen Beratungsgesprächen baust du Vertrauen zu deinen Kunden auf, indem du auf ihre Probleme eingehst, Einfühlungsvermögen zeigst und ihnen eine kompetente Beratung bietest. Du brauchst sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl. Deine Leistungen in der Hörgeräteakustik machen es möglich, dass viele hörbeeinträchtigte Menschen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:700,00 €
2. Lehrjahr:800,00 €
3. Lehrjahr:900,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Hörakustiker (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Hörakustiker (m/w/d): 3

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.