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Ausbildung als Hochbaufacharbeiter (m/w/d)

Du willst hoch hinaus? Dann bist du der Richtige für diesen Job. Du arbeitest auf unterschiedlichen Baustellen, um entweder neue Gebäude zu bauen oder bestehende Gebäude instand zu setzen, zu sanieren oder zu modernisieren. Gemeinsam ist deinen Einsatzorten, dass sie in die Höhe ragen. Das sind zum Beispiel Wohnhäuser, Bürogebäude oder Lagerhallen.Dein Arbeitsalltag ist äußerst abwechslungsreich. Hochbaufacharbeiter (m/w/d) richten Baustellen ein und sichern sie. Sie stellen Bewehrungen her, bedienen Vermessungsgeräte, erstellen Skizzen und setzen Fertigteile ein. Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl eines von drei Schwerpunkten.

Wer sich für Maurerarbeiten entscheidet, baut Wände, bringt Wärmedämmungen an, stellt Estriche her und betoniert Decken. Im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten dreht sich alles um diesen Baustoff: Du baust Schalungen auf und ab, bringst Beton ein, verdichtest und bearbeitest ihn nach. Entscheidest du dich für Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten, errichtest du Mauerwerk für Feuerungsanlagen, Abzugsschächte und Schornsteine und baust Dämmstoffe ein.

Hochbaufacharbeiter (m/w/d) sind vor allem in Betrieben der Baubranche tätig: in Hochbauunternehmen, im Betonbau oder im Schornstein- und Industrieofenbau. Darüber hinaus werden sie in Isolier- oder Fassadenbauunternehmen beschäftigt.



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Die Karriereleiter hochsteigen

Hochbaufacharbeiter (m/w/d) ist man bereits nach zweijähriger Lehrzeit. Du willst noch höher hinaus? Nach einem weiteren Jahr kannst du die Gesellenprüfung, zum Beispiel als Maurer (m/w/d), als Beton- und Stahlbetonbauer (m/w/d) oder als Feuerungs- und Schornsteinbauer (m/w/d) ablegen.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei Bau – Dein Ding.



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1080,00 €
2. Lehrjahr:1300,00 €
Gültig ab: 01.05.2024, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Hochbaufacharbeiter (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Hochbaufacharbeiter (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.